Digitalisierung - Lieferung aktiver Komponenten für die digitale Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 40/2022/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaarst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung - Lieferung aktiver Komponenten für die digitale Infrastruktur
Die Stadt Kaarst beabsichtigt zur weiteren infrastrukturellen Verbesserung verschiedene Schulen neben der baulichen Herrichtung auch mit aktiven Komponenten auszustatten. Hierzu werden Accesspoints, Switche und Kabel angeschafft. Die Vergabe wird in folgende drei Lose aufgeteilt:
Los 1: Accesspoints und Switche weiterführende Schulen
Los 2: Accesspoints und Switche Grundschulen
Los 3: Kabel.
Jeder Bieter hat die Möglichkeit, auf ein Los, auf zwei oder drei Lose zu bieten. Preisnachlässe ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme der einzelnen Lose können gewährt werden.
Montageleistungen sind nicht zu erbringen.
Die Lieferung muss bis zum 31.05.2022 frei Verwendungsstelle erfolgen.
Accesspoints und Switche Weiterführende Schulen
Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2 41564 Kaarst verschiedene Standorte im Stadtgebiet Kaarst gem. Leistungsverzeichnisse Los 1 - 3
Die Stadt Kaarst beabsichtigt zur weiteren infrastrukturellen Verbesserung verschiedene Schulen neben der baulichen Herrichtung auch mit aktiven Komponenten auszustatten. Hierzu werden Accesspoints, Switche und Kabel angeschafft. Die Vergabe wird in drei Lose aufgeteilt:
Los 1 umfasst Accesspoints und Switche für weiterführende Schulen
Jeder Bieter hat die Möglichkeit, auf ein Los, auf zwei oder drei Lose zu bieten. Preisnachlässe ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme der einzelnen Lose können gewährt werden.
Montageleistungen sind nicht zu erbringen.
Die Lieferung muss bis zum 31.05.2022 frei Verwendungsstelle erfolgen.
Die Lieferung ist ab Zuschlagserteilung frei Verwendungsstelle möglich.
Die Lieferung muss bis zum 31.05.2022 frei Verwendungsstelle erfolgen.
Accesspoints und Switche Grundschulen
Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2 41564 Kaarst verschiedene Standorte im Stadtgebiet Kaarst gem. Leistungsverzeichnisse Los 1 - 3
Die Stadt Kaarst beabsichtigt zur weiteren infrastrukturellen Verbesserung verschiedene Schulen neben der baulichen Herrichtung auch mit aktiven Komponenten auszustatten. Hierzu werden Accesspoints, Switche und Kabel angeschafft. Die Vergabe wird in drei Lose aufgeteilt:
Los 2 umfasst Accesspoints und Switche für Grundschulen
Jeder Bieter hat die Möglichkeit, auf ein Los, auf zwei oder drei Lose zu bieten. Preisnachlässe ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme der einzelnen Lose können gewährt werden.
Montageleistungen sind nicht zu erbringen.
Die Lieferung muss bis zum 31.05.2022 frei Verwendungsstelle erfolgen.
Die Lieferung ist ab Zuschlagserteilung frei Verwendungsstelle möglich.
Die Lieferung muss bis zum 31.05.2022 frei Verwendungsstelle erfolgen.
Kabel
Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2 41564 Kaarst verschiedene Standorte im Stadtgebiet Kaarst gem. Leistungsverzeichnisse Los 1 - 3
Die Stadt Kaarst beabsichtigt zur weiteren infrastrukturellen Verbesserung verschiedene Schulen neben der baulichen Herrichtung auch mit aktiven Komponenten auszustatten. Hierzu werden Accesspoints, Switche und Kabel angeschafft. Die Vergabe wird in drei Lose aufgeteilt.
Los 3 umfasst Kabel.
Jeder Bieter hat die Möglichkeit, auf ein Los, auf zwei oder drei Lose zu bieten. Preisnachlässe ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme der einzelnen Lose können gewährt werden.
Montageleistungen sind nicht zu erbringen.
Die Lieferung muss bis zum 31.05.2022 frei Verwendungsstelle erfolgen.
Die Lieferung ist ab Zuschlagserteilung frei Verwendungsstelle möglich.
Die Lieferung muss bis zum 31.05.2022 frei Verwendungsstelle erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Accesspoints und Switche für Weiterführende Schulen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Accesspoints und Switche Grundschulen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kabel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGER HINWEIS:
Bitte überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Ausschreibungsunterlagen sofort auf Fehler oder Unklarheiten. Sollten Ihrerseits hierzu Fragen aufkommen, unterrichten Sie die Stadt Kaarst als Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darüber. Dies hat ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW, www.vmp-rheinland.de, zu erfolgen. Desgleichen wird die Stadt Kaarst auch nur über diesen elektronischen Kommunikationsweg zu eingehenden Fragen und Anmerkungen Stellung nehmen oder Informationen einstellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJD5B8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt., 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Kaarst gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weieter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de