Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E - 6.642 Sdh. (56)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olg-hamm.nrw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2

Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E - 6.642 Sdh. (56)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie vergibt das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, als Rahmenvertrag die Lieferung von nasalen Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 für die im Bezirk des Oberlandesge-richts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.02.2022.

Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33124100 Diagnostikausrüstung
33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des europaweiten Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von nasalen Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und deren Distribution in den jeweils individuell erforderlichen Mengen an die 129 Justizeinrichtungen im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Die einzelnen Justizbehörden und deren Anschriften ergeben sich aus Anlage 1 der Leistungsbeschreibung.

Gefordert ist als Antigen-Selbsttest zum Nachweis von SARS-CoV-2 ein Nasal-Test, der die Abnahme im vorderen Nasenbereich vorsieht. Das Ergebnis des Antigen-Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2 muss nach ca. 15 Minuten unmittelbar durch die Anwenderinnen oder den Anwender des Selbsttests ablesbar sein.

Darüber hinaus müssen die Selbsttests im Zeitpunkt der Lieferung folgende Eigenschaften aufweisen, die sich auch aus der beizufügenden Gebrauchsanweisung ergeben müssen:

a) Sensitivität von mindestens 95 %

b) Spezifität von mindestens 99 %

c) Haltbarkeit: mindestens ein Jahr ab Auslieferung

d) CE-Kennzeichnung im regulären Konformitätsbewertungsverfahren

e) Verpackungsgröße von maximal 50 Stück, wobei die Bestandteile des Tests (insbes. die dazugehörige Flüssigkeit) auseinzelbar sein müssen

Die für die oben genannten Zwecke benötigten Selbsttests sind In-vitro-Diagnostika (IVD) zur Eigenanwendung. Der AN hat sicherzustellen, dass das angebotene Produkt während der gesamten Vertragslaufzeit verkehrsfähig im Sinne der medizinprodukterechtlichen Vorgaben ist und alle Anforderungen, insbesondere zum erstmaligen Inverkehrbringen, erfüllt.

Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Nach § 4 Abs. 1 Corona-ArbschVO sind sämtlichen Beschäftigten durch den Arbeitgeber derzeit mindestens zweimal wöchentlich Selbsttests anzubieten.

Der Rahmenvertrag über die Lieferung von Antigen-Selbsttests für die Beschäftigten der Landesverwaltung endet unerwartet mit Ablauf des 31.12.2021. Ab diesem Zeitpunkt werden die Selbsttests innerhalb der einzelnen Ressorts zu beschaffen sein. Das JM NRW hat sich innerhalb des Justizsektors für eine dezentrale Vergabe ausgesprochen.

Mit Blick auf die aktuelle pandemische Entwicklung und die bei den im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne JVAen) vorhandenen Beständen, die allenfalls noch zur Deckung der Bedarfe für den Monat Januar 2022 ausreichen, ist eine schnellstmögliche und verlässliche Bereitstellung von Selbsttests für die Beschäftigten unabdingbar. Die Ausschreibung der Belieferung der oben genannten Justizbehörden mit Antigen-Selbsttests ist daher äußerst dringlich ab dem 01.02.2022 sicherzustellen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 248-655904
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 5400 E - 6.642 Sdh. (56)
Bezeichnung des Auftrags:

Sämtliche im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegene Justizbehörden (ohne Justizvollzugsanstalten)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 23
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYDSD90A

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.

Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.

Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.

Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2022

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