Postdienstleistungen für die Stadt Bad Oeynhausen - Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 083 2022 BO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für die Stadt Bad Oeynhausen - Rahmenvertrag
Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 g für die Stadt Bad Oeynhausen
Es sollen für die Stadt Bad Oeynhausen Briefsendungen bis 1.000 g befördert werden. Der Vertrag beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2024 mit der Option zur 2 maligen Verlängerung, längstens bis zum 31.09.2026. Aufgrund der zu erwartenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes wird ausdrücklich eine Preisgleitklausel aufgenommen.
Los 1 - Postleitzahlbereich 32xxx und 33xxx
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderung und Zustellung von Briedsendungen, Einschreiben und Postzustellungsaufträgen im PLZ Bereich 32xxx und 33xxx
Der Vertrag beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2024 mit der Option zur 2-maligen Verlängerung, längstens bis zum 31.09.2026. Aufgrund der zu erwartenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes wird ausdrücklich eine Preisgleitklausel aufgenommen.
Los 2 - Postleitzahlbereich außer 32xxx und 33xxx
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderung und Zustellung von Briedsendungen, Einschreiben und Postzustellungsaufträgen im PLZ Bereich außer 32xxx und 33xxx
Der Vertrag beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2024 mit der Option zur 2 maligen Verlängerung, längstens bis zum 31.09.2026. Aufgrund der zu erwartenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes wird ausdrücklich eine Preisgleitklausel aufgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es muß eine gültige Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Beförderung von Briefsendungen vorliegen.
Die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes für die MitarbeiterInnen und Beauftragte von Drittunternehmen muss sichergestellt werden.
optional
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.