Jobcoach U25 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-865.31-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jobcoach U25
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. mit § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III mit dem Ziel der dauerhaften Integration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 25 Jahren, die multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen. Die Teilnehmenden sollen durch das Angebot der Maßnahme zielgruppengerecht angesprochen, stabilisiert und aktiviert werden.
Jobcoach U25
Wuppertal Wuppertal
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. mit § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III mit dem Ziel der dauerhaften Integration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 25 Jahren, die multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen. Die Teilnehmenden sollen durch das Angebot der Maßnahme zielgruppengerecht angesprochen, stabilisiert und aktiviert werden.
Die ausgeschriebene Leistung wird in zwei Fachlose mit einem jeweils anderen Betreuungs- und Beratungsschwerpunkt unterteilt. So erfolgen Zuweisungen für das Los 1 in erster Linie aus dem Einzugsgebiet Wuppertal Vohwinkel aus der Geschäftsstelle 1, Zuweisungen für das Los 2 vorwiegend aus den Einzugsgebieten Wuppertal Wichlinghausen und Wuppertal Oberbarmen aus den Geschäftsstellen 5, 6, 7 (vgl. auch Pkt. B.2 und Pkt. B.11).
Mengenoption: Erhöhung oder Reduzierung um bis zu 30% des ursprünglichen Auftragswertes.
Jobcoach U25
Wuppertal Wuppertal
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. mit § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III mit dem Ziel der dauerhaften Integration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 25 Jahren, die multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen. Die Teilnehmenden sollen durch das Angebot der Maßnahme zielgruppengerecht angesprochen, stabilisiert und aktiviert werden.
Die ausgeschriebene Leistung wird in zwei Fachlose mit einem jeweils anderen Betreuungs- und Beratungsschwerpunkt unterteilt. So erfolgen Zuweisungen für das Los 1 in erster Linie aus dem Einzugsgebiet Wuppertal Vohwinkel aus der Geschäftsstelle 1, Zuweisungen für das Los 2 vorwiegend aus den Einzugsgebieten Wuppertal Wichlinghausen und Wuppertal Oberbarmen aus den Geschäftsstellen 5, 6, 7 (vgl. auch Pkt. B.2 und Pkt. B.11).
Mengenoption: Erhöhung oder Reduzierung des ursprünglichen Auftragswertes um bis zu 30%.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jobcoach U25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sozialeteilhabe.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jobcoach U25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sozialeteilhabe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR3D5BZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist nur auf Antrag die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich (gem. § 160 GWB).
Der begründete Antrag ist unverzüglich schriftlich bei der
Vergabekammer Rheinland
Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
einzureichen.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
1. die bzw. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.