SiGeKo für Abbruch- und Altbergbausicherungsmaßnahmen am Schillerplatz_exPost Referenznummer der Bekanntmachung: 4398/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iserlohn.de
Abschnitt II: Gegenstand
SiGeKo für Abbruch- und Altbergbausicherungsmaßnahmen am Schillerplatz_exPost
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß BaustellV im Rahmen der Baumaßnahmen "Abbruch und Entsorgung des ehemaligen Karstadtgebäudes und des Parkhauses Schillerplatz und Erkundung und Sicherung des Altbergbaus im Bereich des Schillerplatz-Areals" in Iserlohn
Schillerplatz 58636 Iserlohn
Das Schillerplatz-Areal soll neu bebaut und zuvor die bestehenden baulichen Anlagen, wie die unter dem Schillerplatz gelegene Tiefgarage, der Schillerplatz und das ehemalige Karstadt Warenhaus, rückgebaut werden. Nachlaufend zum Rückbau soll eine Erkundung und Sicherung des Altbergbaus im Schillerplatzareal durchgeführt werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Wesentlichen die erforderlichen Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach Baustellenverordnung gemäß Leistungsbild und den sonstigen Vergabeunterlagen in Anlehnung an das AHO Leistungsbild "SiGeKo" (Schriftenreihe Nr. 15, Stand 2011) im Rahmen der Planung und Durchführung der Abbruch- bzw. Rückbaumaßnahme und der Erkundung und Sicherung des Altbergbaus am Schillerplatz in Iserlohn.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein 2-Umschläge Verfahren, d.h. Teilnahmeantrag und Erstangebot sind zum selben Zeitpunkt
abzugeben. Teilnahmeantrag und Erstangebot sind jeweils elektronisch in separaten (PDF)-Dateien abzugeben und mit eindeutigem Dateinamen "Teilnahmeunterlagen" und "Angebot" o.ä. zu versehen, die dem AG die gestufte Öffnung ermöglichen. Die das Angebot enthaltene Datei soll vom Bieter mit einem Passwort geschützt werden. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber nur diejenigen Bieter um unverzügliche Übersendung des jeweiligen Passwortes für die Angebotsdatei über dtvp bitten, die grundsätzlich geeignet sind.
Die Beschleunigung ist erforderlich, da die SiGeKo-Leistungen zeitnah geplant und erbracht werden müssen, um die parallele Planung und die anstehende Ausführung der Abbruch- und Altbausicherungsmaßnahmen nicht zu gefährden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SiGeKo für Abbruch- und Altbergbausicherungsmaßnahmen am Schillerplatz
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRX4S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: Münster
Land: Deutschland