Rahmenvertrag für Betreuungsleistungen in den Übergangswohnheimen der Stadt Aachen Referenznummer der Bekanntmachung: FB60/310-2021/267-JA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52064
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]94
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Betreuungsleistungen in den Übergangswohnheimen der Stadt Aachen
Rahmenvertrag für Betreuungsleistungen in den Übergangswohnheimen der Stadt Aachen
Übergangswohnheime der Stadt Aachen Aachen
Übergangswohnheime der Stadt Aachen Aachen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das o. a. Offene Verfahren "Rahmenvertrag für Betreuungsleistungen in den Übergangswohnheimen der Stadt Aachen" ist aufgehoben worden, da andere schwerwiegende Gründe bestehen. Die Aufhebung erfolgte gem. § 63 Abs. 1 Nr. 4 Vergabeverordnung - VgV.
Die Aufhebung der Ausschreibung war erforderlich, da eine unzulässige Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien durch Einbeziehung der Eignungskriterien bei der Wertung des wirtschaftlichsten Angebotes vorgelegen hat. Dabei wurde das den Eignungskriterien zuzurechnende Unternehmensportrait mit Schwerpunkt auf die Unternehmensphilosophie (Leitbild,
Ethik, Verhaltenskodex etc.) und das Qualitätsmanagement und Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit (Marktpräsenz, Beschäftigungsfelder und Jahresumsatz innerhalb der letzten drei Jahre) irrtümlich mit einer Gewichtung von 15% als Wertungskriterium berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY6YZPD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen.
Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB spätestens innerhalb von 15 Tagen einzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52064
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]94