EnBW Wetterschutzkleidung 2022Lieferung von Wetterschutzkleidung gem. Spezifikation in Standard- und Multinormausführung Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2022-0011
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
EnBW Wetterschutzkleidung 2022Lieferung von Wetterschutzkleidung gem. Spezifikation in Standard- und Multinormausführung
Lieferung von Wetterschutzkleidung gem. Spezifikation in Standard- und Multinormausführung
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
In den Kerngesellschaften der EnBW gibt es unterschiedlichste Arbeitssituationen bei denen zum Schutz der Mitarbeiter Schutzjacken und Latzhosen in verschiedenen Ausführungen beschafft werden sollen. Im einfachen
Fall lautet die Schutzanforderung Schutz vor Wettereinflüssen wie Nässe und Kälte und Schutz vor einfachen mechanischen Belastungen.
Darüberhinaus werden aber auch Jacken und Latzhosen in verschiedenen Ausführungen benötigt, die weitergehende Spezifkationsanforderungen hinsichtlich Flammenschutz, Schutz vor elektrischen Lichtbögen
u. ä. besitzen.
Neben den funktionalen Anforderungen sind aber auch Anforderungen an die Liefersituation mit Abrufen aus
Lagern, möglichst per elektronischem Bestellverfahren, und Anforderungen durch die Vorgaben eines Corporate
Identity zu berücksichtigen. Laufzeit des Rahmenvertrages 3 Jahre mit optionaler Verlängerung von 1 Jahr möglich.
Spezifikation muss erfüllt sein auch für optionale Angebote
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bestätigungder Verwendung der deutschen Sprache für Kommunikation, Verhandlung, Vertrag und
Lieferabwicklung,
2. Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige
Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung) nicht älter als 3Jahre
3. Eigenerklärung folgenden Inhalts: "Hiermit verpflichte (n) ich/wir uns alle Informationen, die in
Zusammenhang
mit der Ausschreibung erhalten werden, vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung des
Ausschreibungsprozesses."
Die aufgeführten Nachweise sind zur Prüfung der Eignung des Bieters zwingend beizubringen. Fehlende,
nicht vollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss der Vergabeführen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren (Erhebungsbogen/
Auditierung etc.) zu überprüfen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Umsatz desUnternehmens in den letzten 3 Jahren
incl. der Angabe der Beschäftigten in diesem Jahr
2. Darstellung der Eigentümerstruktur des Bewerbers
3. Erklärung, daß ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über
das Vermögen des Bewerbers nicht eröffnet, die
Eröffnung nicht beantragt und der Antrag auch nicht
mangels Masse abgelehnt worden ist.
4. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der
Berufsgenossenschaften, Sozialversicherung,
Finanzamt
5. Bonitätsnachweis (z. B. Bankauskunft oder
Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei)
6. Nachweis der Versicherungsdeckung bei
Schäden(Betriebshaftpflicht).
7. Hat Ihre Firma eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
bestellt?
8. Werden Ihre Mitarbeiter gem.
Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 regelmäßig
unterwiesen, werden diese Unterweisungen
dokumentiert?
9. Führen Ihre Mitarbeiter regelmäßig
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch?
10. Werden für Ihre Mitarbeiter
Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und
dokumentiert?
11. Führen Sie regelmäßig sicherheitstechnische
Arbeitsplatzbegehungen durch?
12. Werden die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig
überprüft und das Ergebnis dokumentiert?
Angaben mit Informationscharakter: Die folgenden
Fragen sind optional und die Antworten, die Sie darauf
geben, werden nur gesammelt, damit die EnBW AG
einen Eindruck bekommt, wie der aktuelle Stand von
Corporate Social Responsibility in der Lieferkette ist.
1. Hat sich Ihr Unternehmen sowie Sublieferanten den
Grundsätzen international anerkannter sozialer oder
ethischer Standards verpflichtet wie z. B. UN Global
Compact, SA8000, Ethical Trading Initiative (ETI) Base
Code, Investors in People, Global Reporting Initiative?
2. Verfügt Ihr Unternehmen oder deren Sublieferanten
über ein eigenes Occupational Health & Safety
Zertifikat z. B. OHSAS18001 (ISO 18001)
3. Gibt es in Ihrem Unternehmen oder deren
Sublieferanten Dokumente oder nachweisliche
Arbeitspraktiken, die mit international anerkannten
Arbeitsstandards übereinstimmen?
4. Publiziert Ihr Unternehmen oder deren
Sublieferanten das Unternehmen für die Öffentlichkeit/
Geschäftsinteressenten einen Geschäftsbericht über
die sozialen/ethischen Themen?
5. Wird die Global Reporting Initiative (GRI) als
Standard für das Berichtswesen herangezogen?
Die aufgeführten Nachweise sind zur Prüfung der
Eignung des Bieters zwingend beizubringen. Fehlende,
nicht vollständige oder nicht fristgerecht eingereichte
Unterlagen können zum Ausschluss der Vergabe
führen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Referenzenvon Projekten in den letzten 2
Jahren mit Unternehmen in vergleichbbarer Größe und
vergleichbaren Anforderungen
2. Bestätigung, dass eine entsprechende Lagerhaltung
möglich ist, um die notwendige Bevorratung zu
betreiben.
3. Nachweis über Zertifizierungen gemäß ISO
9001:2000 und ISO 14001
4. Ansprechpartnervertretung in der Nähe
5. Nachweis, dass der Lieferumfang für die EnBW in einem elektronischen Bestellverfahren abgewickelt werden kann
Innerhalb von 30 Tage netto ab Rechnungseingang EnBW
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).