WU-Abdichtungsplanung für Neubau 4. Reinwasserbehälter Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2022/01/09/01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
WU-Abdichtungsplanung für Neubau 4. Reinwasserbehälter
WU-Abdichtungsplanung im Förder- und Aufbereitungsbetrieb
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
WU-Abdichtungsplanung für Neubau 4. Reinwasserbehälter
Laufzeit/Ausführungsfristen beziehen sich auf:
Fachberatung der Objektplanung während der
Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe und die Objektüberwachung für den Neubau des 4. Reinwasserbehälters und angrenzenden Gebäuteteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Prüfung Teilnahmeantrag auf Basis "Eigenerklärung zur Eignung"
Teilnahmeantrag und Eigenerklärung zur Eignung müssen fristgerecht elektronisch eingereicht werden über die Vergabeplattform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.