Bargeldloser Zahlungsverkehr in ÖPNV Bussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]10
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rvk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bargeldloser Zahlungsverkehr in ÖPNV Bussen
Die Fahrzeuge der RVK sollen deshalb mit einem Zahlungsverkehrsterminal (ZVT) ausgestattet wer-den, das die bargeldlosen Bezahlverfahren für den Ticketkauf ermöglichen. Daraus ergeben sich fol-gende Vorteile:
• Einfaches Bezahlen ohne Bargeld o Fahrgäste benötigten kein passendes Kleingeld o Reduzierung des Bargeldhandlings für den Fahrer und die RVK • Verkürzung des Bezahlvorgangs • Höhere Pünktlichkeit, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten bei hohem Bezahler Aufkommen • Reduzierung der Zugangshemmnisse und Stärkung der Kundenakzeptanz durch flexible Zah-lungsmöglichkeiten
Regionalverkehr Köln GmbH Theodor-Heuss-Ring 19-21 50668 Köln
Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) ist ein kommunales Verkehrsunternehmen im Rheinland. Das Unternehmen bietet ÖPNV-Beförderungsleistungen in den kreisfreien Städten Köln und Bonn sowie im Kreis Euskirchen, im Rheinisch Bergischen Kreis, im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis an. Dieses Angebot wird jeden Werktag von mehr als 200.000 Kunden genutzt.
Die Busflotte der RVK umfasst ca. 520 Fahrzeuge, davon ca. 50 Gelenk- und 20 Kleinbusse, die teils in Eigenregie betrieben werden und teils im Auftrag der RVK verkehren. Das Verkehrsnetz umfasst 120 eigene Linien mit einer Gesamtlänge von 2.250 km und ca. 4.500 Haltestellen. Die Fahrzeuge sind stan-dardmäßig mit einem Bordrechner mit integriertem Fahrscheindrucker Typ AFR 4 (Hersteller ATRON) ausgestattet.
Im Rahmen der Digitalisierung spielt das bargeldlose Zahlen eine immer wichtigere Rolle. Das bezieht neben dem kontaktbehafteten Bezahlen mit GiroCard-Karten und Kreditkarten auch das kontaktlose und Smartphone-basierte Bezahlen mit ein.
Die Fahrzeuge der RVK sollen deshalb mit einem Zahlungsverkehrsterminal (ZVT) ausgestattet wer-den, das die bargeldlosen Bezahlverfahren für den Ticketkauf ermöglichen. Daraus ergeben sich fol-gende Vorteile:
• Einfaches Bezahlen ohne Bargeld o Fahrgäste benötigten kein passendes Kleingeld o Reduzierung des Bargeldhandlings für den Fahrer und die RVK • Verkürzung des Bezahlvorgangs • Höhere Pünktlichkeit, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten bei hohem Bezahler Aufkommen • Reduzierung der Zugangshemmnisse und Stärkung der Kundenakzeptanz durch flexible Zah-lungsmöglichkeiten Neben den Zahlungsverkehrsterminals in den Bussen sind auch die zum Betrieb der Terminals erfor-derlichen Zahlungsdienstleistungen im Sinne eines Full-Service-Pakets Bestandteil der hier beschrie-benen Beschaffung. Darüber hinaus ist zur berücksichtigen, dass Zahlungsdienstleistungen für weitere Zahlungsverkehrsterminals anzubieten sind, deren Hardware jedoch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage des ausgefüllten Bewerbungsbogens inkl. aller geforderten Anlagen.
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied den Bewerbungsbogen auszufüllen sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug abzugeben. siehe Anlage 13 3. aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), siehe Anlage 13
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen sind ausschließlich über die Kommunikationsschnittstelle der Vergabeplattform subreport (https:// www.subreport.de/E25125183 einzureichen. Mündliche/telefonisch oder per E-Mail gestellte Fragen werden nicht beantwortet; auf diesem Wege erfolgende Antworten wären, würden Sie doch erteilt, nicht verbindlich.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 8 Kalendertage vor Schluss der Teilnahmeantragsfrist gestellt werden, nicht mehr zu beantworten; rechtzeitig gestellte Fragen werden anonymisiert allen registrierten Bewerbern gegenüber anonymisiert beantwortet.
3. Technische Fragen zur Vergabeplattform und der digitalen Vergabe richten Sie an die subreport Verlag Schawe GmbH, Telefon: [gelöscht] oder [gelöscht] 4. Inwiefern die Verhandlungen vor Ort oder als online Termin durchgeführt werden, wird durch die dann geltenden Corona-Schutzmaßnahmen vorgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/