Schadstoffbeseitigung Referenznummer der Bekanntmachung: EV 656 - 213
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kstw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffbeseitigung
Das Wohnhaus Am Sportpark Müngersdorf wird einer Sanierung unterzogen. Das Gebäude hat eine BGF von 11.000 m² und einen umbauten Raum von 31.650 m³ verteilt auf 26 Etagen zzgl. Kellergeschoß, Erdgeschoß und einem Technikgeschoß auf dem Dach. Das Gebäude ist während der Gesamtmaßnahme entmietet.
Sanierung Studierendenwohnhaus Am Sportpark Müngersdorf 1 50933 Köln
- Entfernung von Bodenbelag inkl. asbesthaltigem Kleber ca. 485 m2
- Entfernung asbesthaltiger Wand- und Deckenbeläge ca. 32.500 m2
- Ausbau von ca. 520 Stück Fenster zur Entfernung der Fugenmasse
- Entfernung PCB-haltiger Fugenmassen um die Fenster und der
Fassadenelementen (Waschbeton) ca. 9.600 m
- weiter Arbeiten im Bereich Sanitär/ Heizung/ Lüftung
Der Auftraggeber behält vor, erforderliche weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten.
Sachkundenachweis TGRS 519.
Sachkundenachweis TGRS 524 / DGUV Regel 101-004.
Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bestellter Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischer Dienst.
Fest angestellten und ausgebildeten Ersthelfer.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (mindestens G 1.2, G26, G 40).
Das verantwortliche Personal muss über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen
1. Angabe der Umsätze der letzten drei Jahre
2. Angabe zur Insolvenz / Liquidation
3. Angabe zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
5. Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
6. Angaben zu Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern
7. Vorhalten einer Berufshaftpflichtversicherung / Projektversicherung
Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
- 10.000.000 Vermögensschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden und
- [Betrag gelöscht] EUR für Asbest
bei zweifacher jährlicher Maximierung
1. Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten.
2. Sachkundenachweis TGRS 519
3. Sachkundenachweis TGRS 524 / DGUV Regel 101-004
4. Fachkraft für Arbeitssicherheit
5. bestellter Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischer Dienst
6. ausgebildete Ersthelfer - mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter
7. Umsätze in der Schadstoffsanierung im Kalenderjahr 2021
8. Bei dem Bieter fest angestellte Mitarbeiter im operativen Einsatz auf Sanierungsprojekten mit gültiger arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung (mindestens G 1.2, G26, G 40)
9. Bauleiter und Stellvertreter jeweils mit Hochschulabschluss, Berufserfahrung, Sachkundenachweise TGRS 519 und 524, Projekterfahrung
10. Drei Referenzen, die den u.a. Mindestkriterien entsprechen
1. Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten.
2. Sachkundenachweis TGRS 519 - mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter
3. Sachkundenachweis TGRS 524 / DGUV Regel 101-004 - mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter
4. Fachkraft für Arbeitssicherheit - mindestens 1 fest angestellter Mitarbeiter
5. bestellter Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischer Dienst - mindestens 1 Person
6. ausgebildete Ersthelfer - mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter
7. Umsätze in der Schadstoffsanierung im Kalenderjahr 2021 - mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
8. Bei dem Bieter fest angestellte Mitarbeiter im operativen Einsatz auf Sanierungsprojekten mit gültiger arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung (mindestens G 1.2, G26, G 40) - mindestens 20 fest angestellte Mitarbeiter
9. Bauleiter und Stellvertreter jeweils mit Hochschulabschluss, Berufserfahrung, Sachkundenachweise TGRS 519 und 524, Projekterfahrung (Bauleiter: als Bauleiter bzw. Stellvertreter als Bauleiter oder stellvertretender Bauleiter) drei Jahren in Projekten mit Projektsummen von insgesamt 3 Mio. EUR brutto und bei mindestens einem Projekt > 0,5 Mio. EUR
zu 10: Die angegebenen Referenzen müssen für das Entfernen von asbesthaltigen Putzen/Spachtelmassen/Fliesenklebern an Wänden und Decken durch den Einsatz von Schleifen und Fräsen sowie durch den Einsatz von Wasserhochdruckverfahren zur Entfernung der PSF aus den Lunkern in einem Bestandsgebäude sein
- Ein Projekt mit einer sanierten Fläche von mindestens 7.500 m2 und zwei Projekte jeweils mit einer sanierten Fläche von mindestens 5.000 m2 unter Einsatz der oben angegebenen beiden Verfahrensschritte sein
- Die Leistungen müssen im Zeitraum 02/2017 bis 01/2022 abgeschlossen worden sein (dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen in dem vorgenannten Zeitraum abgeschlossen worden sind, die Leistungen müssen nicht im angegebenen Zeitraum auch begonnen worden sein) und
- Bausumme je Referenz jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das vollständige Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Veröffentlichung und der Vergabeunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber wird fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMXD0V1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.