BLB D/Wuppertal/D-JVA Wuppertal-Vohwinkel - Neubau Multifunktionsgebäude: VE015 Trockenbauarbeiten - 065-21-00471 Referenznummer der Bekanntmachung: 065-21-00471
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB D/Wuppertal/D-JVA Wuppertal-Vohwinkel - Neubau Multifunktionsgebäude: VE015 Trockenbauarbeiten - 065-21-00471
Trockenbauarbeiten
JVA Wuppertal-Vohwinkel Simonshöfchen 26 42327 Wuppertal
Abhangdecke 1x12,5 mm Zementbauplatte: 75 m2
Abhangdecke 2x12,5 mm Zementbauplatte: 135 m2
Abhangdecke 1x12,5 mm Gipsplatte: 80 m2
Abhangdecke 1x12,5 mm Gips-Lochplatte Akustik: 1.400 m2
Metalleinhangdecke F0: 295 m2
Metalleinhangdecke F30: 235 m2
Akustikdeckenbekleidung 40 mm: 115 m2
Innendämmung Kalziumsilikathhydratplatte: 95 m2
Innendämmung Schaumglasplatte: 55 m2
Innenwand 125 mm Zementbauplatte: 530 m2
Vorsatzschalen Vorwandinstallation: 100 m2
Vorsatzschalen Vorwandinstallation F30: 30 m2
Vorsatzschalen Vorwandinstallation F90: 20 m2
Brandschutzbekleidung Träger/Stützen 3-/4-seitig F90: 23 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Lindner SE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lindner-group.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY0RL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.