SWH Hürth Erweiterung Betriebshof- Sanitär
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWH Hürth Erweiterung Betriebshof- Sanitär
Die Stadtwerke Hürth planen die Erweiterung des Betriebshofes an der Kalscheurener Straße. Geplant ist ein neues Verwaltungsgebäude mit: Büros, Sozialräumen, Umkleiden, Duschen, und Nassräume für die Mitarbeiter im Straßenbetrieb, Besprechungsräumen (flexibel teilbar) Beratungsräumen für Kunden der Stadtwerke und ein Veranstaltungsraum (flexibel teilbar). In den Büros arbeiten die verschiedenen Dienstleistungen der Stadtwerke Hürth AöR interdisziplinär eng zusammen. Die Bürobereiche werden ergänzt durch interne Kommunikationsbereiche.
Direkt anschließend wird eine neue Wagenhalle für den Fuhrpark der Stadtwerke wie Großfahrzeuge (Müllfahrzeuge, Winterdienst) und ein Carport für PKW erstellt.
Komplettiert wird das ganze Projekt durch einen großzügig geplanten Fahrzeughof des Fuhrparks der Stadtwerke mit neu geplanten Zufahrten von der Kalscheurener Straße.
Das Gebäude ist in konventioneller Stahlbetonbauart in Skelettbauweise konzipiert.
Die Spannweiten der Geschossdecken sind als Flachdecken ohne Unterzüge konzipiert, was die Lei-
tungsführungen unter der Decke erleichtert. Die Konstruktion des Gebäudes und der Fassade besteht auf einem Achsraster von 1,375m.
Das Gebäude wird in Stahlbetonskelettbauweise mit unterzugsfreien, 30cm starken Flachdecken er-richtet,
die von Rundstützen Durchmesser 30-35cm unterstützt werden. An den Deckenrändern verlau-fen Über- und Unterzüge. Das Stützenraster beträgt in Längsrichtung 4,70m und in Querrichtung bis 7,50m.
Die Aussteifung gegen Wind bzw. Erdbeben wird durch zwei Treppenhäuser gewährleistet mit Wänden aus Stahlbeton. Die Stärke der Wände beträgt 30cm.
Die geschlossenen Flächen der Fassade sind massiv ausgebildet, aussen gedämmt und mit Metallpa-neelen verkleidet. Das Material und helle Farbe wird einheitlich zu den restlichen technischen Gebäuden auf dem Gelände sein und eine CI des neuen Betriebshofes ausbilden.
Die Fensterbänder sind als Elementfassade ausgebildet, Isolierglas mit Wärmeschutzbeschichtung mit hohem ökologisch-energetischen Werten, mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegendem Blendschutz. Durch die Verschattung wird insbesondere dem passiven sommerlichen Wärmeschutz hohe Bedeutung beigemessen.
Der Innenausbau erfolgt in funktionalem Standard. Die Dachdeckung wird als Flachdach mit 2% Gefälle mit Dämmung und Bitumenabdichtung ausgeführt.
Stadtwerke Hürth Kalscheurener Straße 103 50354 Hürth
Die Stadtwerke Hürth planen die Erweiterung des Betriebshofes an der Kalscheurener Straße. Geplant ist ein neues Verwaltungsgebäude mit: Büros, Sozialräumen, Umkleiden, Duschen, und Nassräume für die Mitarbeiter im Straßenbetrieb, Besprechungsräumen (flexibel teilbar) Beratungsräumen für Kunden der Stadtwerke und ein Veranstaltungsraum (flexibel teilbar). In den Büros arbeiten die verschiedenen Dienstleistungen der Stadtwerke Hürth AöR interdisziplinär eng zusammen. Die Bürobereiche werden ergänzt durch interne Kommunikationsbereiche.
Direkt anschließend wird eine neue Wagenhalle für den Fuhrpark der Stadtwerke wie Großfahrzeuge (Müllfahrzeuge, Winterdienst) und ein Carport für PKW erstellt.
Komplettiert wird das ganze Projekt durch einen großzügig geplanten Fahrzeughof des Fuhrparks der Stadtwerke mit neu geplanten Zufahrten von der Kalscheurener Straße.
Das Gebäude ist in konventioneller Stahlbetonbauart in Skelettbauweise konzipiert.
Die Spannweiten der Geschossdecken sind als Flachdecken ohne Unterzüge konzipiert, was die Lei-
tungsführungen unter der Decke erleichtert. Die Konstruktion des Gebäudes und der Fassade besteht auf einem Achsraster von 1,375m.
Das Gebäude wird in Stahlbetonskelettbauweise mit unterzugsfreien, 30cm starken Flachdecken er-richtet,
die von Rundstützen Durchmesser 30-35cm unterstützt werden. An den Deckenrändern verlau-fen Über- und Unterzüge. Das Stützenraster beträgt in Längsrichtung 4,70m und in Querrichtung bis 7,50m.
Die Aussteifung gegen Wind bzw. Erdbeben wird durch zwei Treppenhäuser gewährleistet mit Wänden aus Stahlbeton. Die Stärke der Wände beträgt 30cm.
Die geschlossenen Flächen der Fassade sind massiv ausgebildet, aussen gedämmt und mit Metallpa-neelen verkleidet. Das Material und helle Farbe wird einheitlich zu den restlichen technischen Gebäuden auf dem Gelände sein und eine CI des neuen Betriebshofes ausbilden.
Die Fensterbänder sind als Elementfassade ausgebildet, Isolierglas mit Wärmeschutzbeschichtung mit hohem ökologisch-energetischen Werten, mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegendem Blendschutz. Durch die Verschattung wird insbesondere dem passiven sommerlichen Wärmeschutz hohe Bedeutung beigemessen.
Der Innenausbau erfolgt in funktionalem Standard. Die Dachdeckung wird als Flachdach mit 2% Gefälle mit Dämmung und Bitumenabdichtung ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]