Metallbauarbeiten Nebengebäude, Staudinger Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005411
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten Nebengebäude, Staudinger Gesamtschule
Bauvorhaben Staudinger - Neubau Gesamtschule, Stadtteilbibliothek, Kinder- und
Jugendtreff, Staudingerstraße 10, 79115 Freiburg.
Bauvorhaben Staudinger - Phase II - BA 1.
Stahlbau für drei verschieden große Nebengebäude (Wirtschaftsgebäude für Schulneubau) mit
insgesamt ca. 700 m² Grundfläche. Gebäude sind eingeschossig, ungedämmt und teils offen.
Konstruktion: Montage Stahlstützen (HEA 140) auf bauseits vorhandene Fundamentbalken,
Querriegel, Aussteifungen, Dachträger HEA 200, aufliegendes Trapezblechdach. Ca. 20 (Doppel-)
Flügeltore mit Metallgitterverkleidungen. 2 F30-Brandwände gemauert mit Brandschutztüren, sonst
Holztrennwände innen. Tlw. Fassadenverkleidung außen mit Faserzementplatten (ca. 350 m²),
Gesamtgewicht ca. 32 Tonnen.
Freiburg i.Br.
Metallbauarbeiten, genaue Beschreibung siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten Nebengebäude, Staudinger Gesamtschule
Ort: Wyhl
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79369
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de