Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Salzstraße 32-34, Sanierung 3. BA/ Innenputzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2018002549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Salzstraße 32-34, Sanierung 3. BA/ Innenputzarbeiten
Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Salzstraße 32-34, Sanierung 3. BA/ Innenputzarbeiten
Freiburg i. Br.
Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Innenputzarbeiten:
Dokumentation/Schadenskartierung
Kompressentsalzung/Putzfestigung
Entfernen Dispersionsfarbe ca. 1 830 qm
Brandschutzputz ca. 20 qm
Putzträger Blähglasplatten ca. 45 qm
Einputzen Heizleitungen ca. 620 m
Einlagiger Kalk-Zementputz ca. 490 qm
Mehrlagiger Kalk-Zementputz (Steinputz) ca. 1 230 qm
Kalkfein-Oberputz ca. 1 230 qm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Salzstraße 32-34, Sanierung 3. BA/ Innenputzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Innenputzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79227
Land: Deutschland
NT 7:
Im Zuge der Innenputzarbeiten müssen die Fenstergewänder nachträglich angearbeitet werden. Grundanstrich von Wandflächen hinter Vorsatzschale
Ein Wechsel des Arbeitnehmers konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt werden, es wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.