Stromlieferung für die BWI GmbH Lieferzeitraum 01.05.2022-31.12.2024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meckenheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53340
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energiemarktplatz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung für die BWI GmbH Lieferzeitraum 01.05.2022-31.12.2024
Abschluss eines Liefervertrages für Strom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.05.2022 bis 31.12.2024
Lieferung von ca. 5,1 GWh Strom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.05.2022 bis 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- und Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen erhalten Bieter/Interessenten kostenlos über das Internet-Portal www.energiemarktplatz.de unter der Ausschreibungsnummer AV-37003.
Für die Angebotsabgabe und die Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen dem Auftraggeber und den Bietern (Bieterfragen und deren Antworten, Mitteilungen über angebotsrelevante Änderungen der Ausschreibungsunterlagen usw.) ist eine Registrierung auf dem Portal www.energiemarktplatz.de erforderlich. Bieter, die keinen Zugang zum Portal www.energiemarktplatz.de haben, müssen sich per E-Mail zwecks explizitem Zugang zu dieser Ausschreibung unter Nennung der vorgenannten Ausschreibungsnummer mit der o. g. Kontaktstelle in Verbindung setzen.
Bieter/Interessenten können die veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen auch ohne Registrierung herunterladen (siehe LINK unter Kapitel I.3 dieser Veröffentlichung). Allerdings sind Bieter/Interessenten dann selber dafür verantwortlich, sich über Neuigkeiten und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen informiert zu halten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.