Kauf von Servern für maschinelles Lernen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.26 - 0527/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]952
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von Servern für maschinelles Lernen
Kauf von Servern für maschinelles Lernen
Die Leistung umfasst den Kauf von Hardware und Software wie folgt:
-2x Serversysteme für maschinelles Lernen inkl. Zubehör und JBOD System
-Debian oder Ubuntu Betriebssystem, inkl. CUDA Installation und RoCE Funktionalitäten
-Hardwaretreiber inkl. Updates und Upgrades für Debian oder Ubuntu Betriebssystem
Darüber hinaus sind folgende Leistungen zu erbringen:
-Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Systeme (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Hardware und Standardsoftware)
-Systemservice (Aufrechterhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Betriebs-bereitschaft)
-Lieferung von Dokumentationen für Hard- und Software
-Schulung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2.1 Umsatzangabe Der durchschnittliche Jahresumsatz Ihres Unternehmens im Bereich Serversysteme in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 beträgt mindestens 400.000 € pro Jahr.
1.1 Partner-Status "Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Beziehung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und zu supporten.
"
1.2 Mitarbeiter "Sie können und werden auf Mitarbeiter zugreifen, die im Umgang mit den von Ihnen angebotenen Produkten vertraut sind und somit auch umfassenden Support für die Hardware und Software bieten können.
"
1.3 Mitarbeiterzahl Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens im Bereich IT-Systeme in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 beträgt mindestens 3 Mitarbeiter pro Jahr.
1.5 Referenz "Weisen Sie Ihre Projekterfahrung im Umgang mit Verkauf und Support von Serversystemen nach.
Benennen Sie mindestens einen Referenzauftrag.
Für jede Referenz gelten die folgenden Mindestanforderungen:
a) Der Referenzauftrag ist mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Vergleichbar ist dieser, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes bezüglich Inhalt (Lieferung von Servern mit Nvidia GPU Beschleunigern und Systemservice Vor-Ort) sowie Auftragswert umfasst sind.
b) Im Rahmen des Referenzauftrags wurde mindestens ein Serversystem mit mindestens zwei NVIDIA GPU-Beschleunigern mit mindestens 5000 Shadereinheiten je GPU-Beschleuniger, geliefert.
c) Der Referenzauftrag ist nicht älter, als drei Jahre (letzte Anlieferung).
d) Je Auftrag ist mindestens ein endkundenseitiger Ansprechpartner mit Rufnummer und E-Mail-Adresse benannt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu hinterfragen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Sie dürfen keine unvollständige Angaben machen (z.B. unter Berufung auf Geheimhaltungsverpflichtungen), wenn die Referenz gewertet werden sollen."
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.