Fensterdekoration Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-004-15-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Fensterdekoration
Fensterdekoration
Sämtliche Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf, die Lieferung und die Montage von Fensterdekorationen (Sonnenschutzprodukte, Stores und Dekostoffe etc.) für alle Einrichtungen und Dienststellen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zum 01.07.2022
zuzüglich 2 Jahre Verlängerung bis max. 30.06.2026
26.04.2022: Voraussichtlich wird eine Bemusterung von ca. 2 - 4 Musteranlangen durchgeführt. Der LWL behält sich die Prüfung aller Stoffe auf ihre Vergleichbarkeit mit den jeweiligen Leitfabrikaten vor. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind diverse Nettopreislisten/Verkaufspreislisten gem. Ziffern 1.8 bis 1.10 des Fragebogens zum Service und diverse Nachweise zur Nachhaltigkeit von Stoffen gem. Ziffern 1.1 bis 1.3 des Fragebogens zur Nachhaltigkeit vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen."
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens),
Amtsgericht/Handelsregister-Nr. und Art der wirtschaftlichen
Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen.
(s. hierzu Fragebogen 1 zur Bietereignung im Leistungsverzeichnis)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) sind mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen
vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, der Auftraggeber inkl. Telefonnummer der Ansprechstelle, das jährliche Auftragsvolumen in € netto und die Kurzbeschreibung des Auftrags (s. hierzu Fragebogen 1 zur Bietereignung im Leistungsverzeichnis). Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
26.04.2022: Voraussichtlich wird eine Bemusterung von ca. 2 - 4 Musteranlangen durchgeführt. Der LWL behält sich die Prüfung aller Stoffe auf ihre Vergleichbarkeit mit den jeweiligen Leitfabrikaten vor. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 18.03.2022. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.