Lieferung und Inbetriebnahme von Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten, der telemedizinischen Komponente und die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterialien Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme von Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten, der telemedizinischen Komponente und die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterialien
Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Inbetriebnahme von Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten (EKG) in den Varianten "Basis" und "Erweitert" inkl. der Um-/Ausrüstung von 27 Krankenkraftwagen, die Lieferung und Inbetriebnahme der Empfangsstationen der telemedizinischen Komponente zur Ausstattung und Anbindung von zwei Krankenhäusern und der Feuerwehr Hamm sowie die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterialien zum Betrieb der Geräte europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen der Lose 1, 2 und 3.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern.
Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Basis" und Empfangsstationen der telemedizinischen Komponente
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheit "Basis" (24 Stück):
Feuerwehr Hamm, Hafenstraße 45, 59067 Hamm.
Empfangsstationen der telemedizinischen Komponenten:
Feuerwehr Hamm, Hafenstr. 45, 59067 Hamm (5 Stück)
St. Barbara-Klinik, Am Heessener Wald 1, 59073 Hamm (1 Stück)
St. Marienhospital, Knappenstraße 19, 59071 Hamm (1 Stück)
Lieferung und Inbetriebnahme der Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Basis" und der Empfangsstationen der telemedizinischen Komponenten.
Die Anforderungen an die Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Basis" und an die Empfangsstationen der telemedizinischen Komponenten) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 1.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.04.2022 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 29.07.2022 (spätester Termin für die Übergabe der komplett ausgestatteten, betriebsfertigen und mangelfreien Geräte ) definiert.
Die Übergabe muss bis spätestens Kalenderwoche 30/2022 erfolgen. Ein Übergabetermin nach der Kalenderwoche 30/2022 führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Erweitert"
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheit "Erweitert" (10 Stück):
Feuerwehr Hamm, Hafenstraße 45, 59067 Hamm.
Lieferung und Inbetriebnahme der Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Erweitert".
Die Anforderungen an die Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheiten "Erweitert" ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 2.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 01.04.2022 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 29.07.2022 (spätester Termin für die Übergabe der komplett ausgestatteten, betriebsfertigen und mangelfreien Geräte ) definiert.
Die Übergabe muss bis spätestens Kalenderwoche 30/2022 erfolgen. Ein Übergabetermin nach der Kalenderwoche 30/2022 führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Rahmenvereinbarung
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Empfangsstationen der telemedizinischen Komponenten:
Feuerwehr Hamm, Hafenstr. 45, 59067 Hamm (5 Stück)
St. Barbara-Klinik, Am Heessener Wald 1, 59073 Hamm (1 Stück)
St. Marienhospital, Knappenstraße 19, 59071 Hamm (1 Stück)
Elektrokardiogramm- / Defibrillator-Einheit "Basis" (24 Stück) und "Erweitert" (10 Stück):
Feuerwehr Hamm, Hafenstraße 45, 59067 Hamm.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterialien zum Betrieb der Geräte
Die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 3.
Die Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung wird bei Bedarf durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich aus den geschätzten Stückzahlen analog zur Vertragslaufzeit.
Der Rahmenvertrag tritt am 01.10.2022 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.09.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis Los 1, 2 und 3 (Vordruck)
(1.6) Zusammenfassung der Lose (Vordruck)
(1.7) Anlage mit Erläuterungen zum Angebot (siehe Leistungsbeschreibung Teil A Ziffer 3)
(1.8) Zu den im Leistungsverzeichnis angebotenen Produkten und Leistungen:
(1.8.1) Technische Datenblätter
(1.8.2) Detaillierte Produktbeschreibung, ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc. (siehe Leistungsbeschreibung Teil A Ziffer 5)
(1.8.3) Beschreibung der Schnittstelle (siehe Leistungsbeschreibung Teil A Ziffer 8.1.1)
(1.8.4) Nachweis der Schutzklasse des Staub- und Spritzwassereintrags geschützt mindestens Schutzklasse IP55 gem. DIN EN 60529
(1.8.5) Nachweis der Zulassung, dass die Wandhalterung nach EN 1789 erfüllt.
(1.8.6) Nachweis der Konformitätserklärung zu den angebotenen Produkten und des Herstellers des Produktes in deutscher Sprache
(1.8.7) Nachweis gemäß Datenschutzgrundverordnung DSGVO
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 10 Werktagen:
(2.1) Vorführung von vergleichbaren Geräten (siehe Leistungsbeschreibung Teil A Ziffer 11)
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewerbungsbedingungen
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.5) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDMBU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html