Einrichtung und Betrieb eines Fahrradmietsystems im Kreis Heinsberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]475
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.west-verkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines Fahrradmietsystems im Kreis Heinsberg
Die WestVerkehr GmbH beabsichtigt, ergänzend zu ihrem Busangebot, ein Fahrrad-Vermietsystem (FVS) im Kreis Heinsberg aufzubauen. Sie sieht dies als eine Möglichkeit an, den von ihr betriebenen ÖPNV zu Gunsten ihrer Fahrgäste weiter zu attraktivieren und abzurunden sowie die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen zu einem multimodalen ÖPNV-Anbieter auszubauen. Im Bereich der Fahrrad-Vermietung soll für den Aufbau und die erste Zeit des Betriebs des FVS eine Kooperation mit einem in diesem Bereich erfahrenen Partner eingegangen werden. In diesem Zusammenhang werden Leistungen von der west (Auftraggeber) an Systemlieferanten (Auftragnehmer) vergeben.
Kreis Heinsberg
Die WestVerkehr GmbH ist ein kommunales Verkehrsunternehmen im Kreis Heinsberg. Das auch kurz "west" genannte Unternehmen wurde Ende 2014 gegründet. Als Mitglied im Aachener Verkehrsverbund (AVV) betreibt die west den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Heinsberg und versorgt mit rund 130 eigenen und 75 weiteren Bussen von Auftragsunternehmen ein 990 Kilometer großes Liniennetz.
Die WestVerkehr GmbH beabsichtigt, ergänzend zu ihrem Busangebot, ein Fahrrad-Vermietsystem (FVS) im Kreis Heinsberg aufzubauen. Sie sieht dies als eine Möglichkeit an, den von ihr betriebenen ÖPNV zu Gunsten ihrer Fahrgäste weiter zu attraktivieren und abzurunden sowie die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen zu einem multimodalen ÖPNV-Anbieter auszubauen. Im Bereich der Fahrrad-Vermietung soll für den Aufbau und die erste Zeit des Betriebs des FVS eine Kooperation mit einem in diesem Bereich erfahrenen Partner eingegangen werden. In diesem Zusammenhang werden Leistungen von der west (Auftraggeber) an Systemlieferanten (Auftragnehmer) vergeben.
Die west definiert das Erscheinungsbild des FVS (Systemname, Registrierungsprozess, Internetauftritt, APP-Erscheinung). Der Auftragnehmer bringt in die Kooperation die erforderlichen Infrastrukturkomponenten, wie Leihfahrräder, Leih-Pedelecs, Systemfahrradständer, Stationsschilder und Ladetechnologie ein und überträgt das Eigentum an den eingebrachten Komponenten entgeltlich an die west. Die west übernimmt zudem alle Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten.
Der Auftragnehmer errichtet die Fahrrad-Vermietstationen und integriert das FVS in sein „Back-Office-System“, das zur Abwicklung von Betriebs- und Buchungsvorgängen und Zahlungen sowie der Kundenkommunikation dient. Hierüber sollen alle Miet- und Zahlungsvorgänge betreffend das FVS abgewickelt werden.
Die west wird im Rahmen der Vertragsabwicklung mindestens folgende Mengen beauftragen:
- 100 Stück konventionelle Fahrräder;
- 25 Stück Pedelecs;
- 5 Ladestationen für Pedelecs ;
- 15 Vermiet-Stationen mit Beschilderung .
Bei Bedarf kann der Auftraggeber weitere Fahrräder, Pedelecs und Stationsmaterial bestellen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zunächst einmalig um vierundzwanzig Monate und anschließend einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern (Verlängerungsoptionen), indem er bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der regulären bzw. der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die Verlängerungsoption gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, § 124 Abs. 1 GWB.
2. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
1. Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
3. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren.
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
2. Vorlage von mindestens 2, maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Für den Nachweis der Eignung soll das Formular "Teilnahmebedingungen" des Auftraggebers verwendet werden, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Zu 1) - mind. 3 fest angestellte Führungskräfte;
- mind. 10 fest angestellte gewerbliche Arbeitskräfte in der ausführenden Niederlassung;
Anforderung Sprache/ Kommunikation:
- Kommunikation auf der Baustelle/ bei Besprechungen in deutscher Sprache;
- Dokumentation/ Korrespondenz in Deutsch
Die WestVerkehr GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die WestVerkehr GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten;
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und — die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/E15852914 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Eine Einreichung des Angebotes per Post, E-Mail oder per Fax ist unzulässig. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.