Abschluss Rahmenvereinbarung Gebäude- und Fensterreinigung für die Selkant-Kaserne und die Standortschießanlage (StOSchAnlg) in Geilenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002247208-BwDLZ Aachen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss Rahmenvereinbarung Gebäude- und Fensterreinigung für die Selkant-Kaserne und die Standortschießanlage (StOSchAnlg) in Geilenkirchen
Gebäudereinigung und Fensterreinigung in der Selkant-Kaserne und der Standortschießanlage (StOSchAnlg) in Geilenkirchen
Unterhaltsreinigung
Hauptort ist die Selfkant-Kaserne und die Standortschießanlage in Geilenkirchen.
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren über die Unterhaltsreinigung in derSelfkant-Kaserne und der Standortschießanlage in Geilenkirchen.
Einfache Reinigungsfläche insgesamt: SeKa 12.455,27 qm, StoSchAnlg 105,38 qm
Fensterreiinigung
Hauptort ist die Selfkant-Kaserne und die Standortschießanlage in Geilenkirchen.
Abschluß eines Rahmenvertrages über die Dauer von 4 Jahren über die Fensterreinigung in derSelfkant-Kaserne und der Standortschießanlage in Geilenkirchen.
Einfache Fensterfläche insgesamt: SeKa 1.567,60 qm, StoSchAnlg 16,33 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
(nicht älter als 3 Monate zum Termin der Abgabefrist des Teilnahmeantrags),
(Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
haben eine gleichwertige Bescheinigung oderUrkunde einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslandes beizubringen),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V
034),
— Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft
(B-V 047) sofern zutreffend.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre.
— gültige Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 9001 oder
gleichwertig,
— gültige Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 14001
oder gleichwertig,
— Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche
jährliche
Beschäftigten- zahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren
Dienstleistungen,
— gültiger Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht (bei
nichtausreichender Deckungssumme* ist dieDeckungszusage
des Versicherers erforderlich)
( siehe Checkliste)
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer
Aufsichtsperson(Objektbetreuer und Vorarbeiter) erforderlich, die ständig die
Leistungserbringung
überwacht, gegenüber den Reinigungskräften
weisungsberechtigt
ist, Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des
Auftraggebers
hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen
werden darf. Außerdem wird zur Wahrnehmung dieser
Aufgabe
die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt Deutsches Recht
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die bis zum
28.03.2022, 13.00 Uhr
eingeangen sind.
Dem Teilnahmeantrag sind die in III.1.1 bis III.1.3 geforderten.
Erklärungen und Nachweise beizufügen sowie eine EMail-
Adresse anzugeben. Nicht vorliegende Erklärungen und
Nachweise führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer
Objektbesichtigung erforderlich. Die Termine werden mit den
Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Der Zutritt zu den Kasernen ist nur gegen Vorlage eines
gültigen Peronalausweises/Reisepasses möglich.
Der Auftragnehmer hat die Bestimmungen der gültigen
Tarifverträge des Gebäudereinigungshandwerks einzuhalten.
Bewerber und Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder
Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde zum Nachweis der
gefordertenTeilnehmerqualifikationen einzureichen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit