Prüfung der Jahresrechnung für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-21-NW-PEN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Jahresrechnung für die AOK NordWest
Der Auftragnehmer hat die Jahresrechnung für die Jahre 2022, 2023, und 2024 der AOK NordWest (Krankenversicherung einschließlich der Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen.
Die Prüfung muss die Anforderungen an die HGB-Orientierung der Rechnungslegung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung enthalten.
Gemäß den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV i. V. m. §§ 27 bis 29 sowie § 31 SVHV und den weiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften ist die Rechnungslegung zu prüfen und ein Prüfbericht zu erstellen.
Die Prüfung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Auftraggeberin hat die einseitige Option, dem Auftragnehmer auch die Prüfung der Jahresrechnungen 2025 und 2026 zu beauftragen. Die Auftraggeberin kann diese Option gegenüber dem Auftragnehmer bis zum 15.07.2024 ausüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind
folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Angabe des Mindestjahresumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre für Prüfungen, welche vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen.
Im Durchschnitt muss der Jahresumsatz insgesamt bei mindestens [Betrag gelöscht] Euro liegen.
(1) Angabe von mindestens drei Referenzen, welche innerhalb der letzten sechs abgeschlossenen Jahre (2016 bis 2021) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
(2) Angaben zum eingesetzten Personal:
Die Qualifikation und Erfahrungen des einzusetzenden Personals sind anhand von Lebensläufen der für die Prüfung vorgesehenen Mitarbeiter/-innen und Wirtschaftsprüfer/-innen nachzuweisen.
(2.1) Qualifikation und Eignungsnachweis des Prüfungsleiters*
- Wirtschaftsprüferexamen
- mehrjährige Erfahrungen als Wirtschaftsprüfer
- Verantwortung der Leitung einer Prüfung der Jahresrechnung bei
a) einer gesetzlichen Krankenversicherung und
b) mit mindestens 1 Mio. Versicherten zum Zeitpunkt der Durchführung der Jahresrechnung und
c) für (zumindest eines) der Geschäftsjahre 2018 - 2020
(2.2) Qualifikation und Eignungsnachweis von mindestens zwei weiteren Prüfer*
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Prüfer
- Mitwirkung bei Prüfung der Jahresrechnung bei
a) einer gesetzlichen Krankenversicherung und
b) mit mindestens 500.000 Versicherten zum Zeitpunkt der Durchführung der Jahresrechnung und
c) für (zumindest eines) der Geschäftsjahre 2018 - 2020
(2.3) Qualifikation und Eignungsnachweis des IT-Prüfers
- Zusatzqualifikation als IT-Auditor (z. B. IT-Auditior [IDW])
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Prüfer
- Mitwirkung bei Prüfung der Jahresrechnung bei
a) einer gesetzlichen Krankenversicherung und
b) mit mindestens 500.000 Versicherten zum Zeitpunkt der Durchführung der Jahresrechnung und
c) für (zumindest eines) der Geschäftsjahre 2018 - 2020
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist.
zu (1): Folgende Angaben sind mit den Referenzen mindestens zu erbringen:
Nachweis der mehrjährigen (mind. 3 Jahre), aktuellen Erfahrung in der Prüfung und Beratung von mindestens drei Krankenkassen mit jeweils einem Haushaltsvolumen von 1 Mrd. Euro in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Damit erfolgt auch der Nachweis von besonderen Kenntnissen in Bezug auf die unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften des Sozialversicherungsrechts im Vergleich zu den handelsrechtlichen Vorschriften.
(1) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung vorhält, welche den Anforderungen des § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in der jeweils aktuellen Fassung entspricht. Die Versicherungspolice ist der AOK spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen jährlichen Vorprüfung unaufgefordert vorzulegen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Die Versicherungspolice ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
(2) Die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) finden Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRZJG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".