Druckdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-110-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistungen
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt, für die nachfolgenden ARD Anstalten eine Rahmenvereinbarung über Druckdienstleistungen abzuschließen.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Fortführung des ursprünglich unter der Bekanntmachungsnummer 2021/S 242-637955 bekanntgemachten Verfahrens über Druckdienstleistungen in zwei Losen (ZE-2021-110-03).
Das ursprüngliche Verfahren musste in Bezug auf Los 1 aus formellen Gründen aufgehoben werden, so dass die im damaligen Los 1 beschriebenen Leistungen hiermit erneut dem Wettbewerb unterstellt werden.
Im damaligen Verfahren war eine Loslimitierung vorgegeben. An diesem Grundsatz bzw. an dieser Vorgabe will der WDR weiterhin festhalten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, dass sich die Druckerei, die im o.g. Verfahren den Zuschlag für Los 2 bekommen hat, sich um diesen Auftrag, welcher die Fortführung des ursprünglichen Los 1 darstellt, bewirbt. Sollte der erfolgreiche Bieter
für das Los 2 dennoch anbieten, wird sein Angebot zwingend von diesem Verfahren ausgeschlossen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird nach einem qualifizierten Druckpartner gesucht, der alle Bereiche vom Druck, Weiterverarbeitung, Konfektionierung bis hin zum Versand für alle Unternehmensbereiche der beteiligten Rundfunkanstalten
abdeckt.
Inhalt dieses Verfahrens sind ausschließlich Standarddruckprodukte/ Geschäftsausstattung, d.h. Karten, Briefbogen, Umschläge/ Versandtaschen, Berichte, Mappen, SD-Sätze.
Ein Ziel dieser Ausschreibung ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen:
Deutsche Welle (DW)
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Folgenden werden diese als Bezugsberechtige genannt.
Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind die vorgenannten Rundfunkanstalten.
Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern.
Darüber hinaus hat die Vergabestelle/WDR das Recht, den Rahmenvertrag bis zum 28.02.2026 zu verlängern.
Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer. Die Bezugberechtigten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber
hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Beteiligten.
Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten von ca. [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer aus.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt, für die nachfolgenden ARD Anstalten eine Rahmenvereinbarung über Druckdienstleistungen abzuschließen.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Fortführung des ursprünglich unter der Bekanntmachungsnummer 2021/S 242-637955 bekanntgemachten Verfahrens über Druckdienstleistungen in zwei Losen (ZE-2021-110-03).
Das ursprüngliche Verfahren musste in Bezug auf Los 1 aus formellen Gründen aufgehoben werden, so dass die im damaligen Los 1 beschriebenen Leistungen hiermit erneut dem Wettbewerb unterstellt werden.
Im damaligen Verfahren war eine Loslimitierung vorgegeben. An diesem Grundsatz bzw. an dieser Vorgabe will der WDR weiterhin festhalten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, dass sich die Druckerei, die im o.g. Verfahren den Zuschlag für Los 2 bekommen hat, sich um diesen Auftrag, welcher die Fortführung des ursprünglichen Los 1 darstellt, bewirbt. Sollte der erfolgreiche Bieter
für das Los 2 dennoch anbieten, wird sein Angebot zwingend von diesem Verfahren ausgeschlossen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird nach einem qualifizierten Druckpartner gesucht, der alle Bereiche vom Druck, Weiterverarbeitung, Konfektionierung bis hin zum Versand für alle Unternehmensbereiche der beteiligten Rundfunkanstalten
abdeckt.
Inhalt dieses Verfahrens sind ausschließlich Standarddruckprodukte/ Geschäftsausstattung, d.h. Karten, Briefbogen, Umschläge/ Versandtaschen, Berichte, Mappen, SD-Sätze.
Ein Ziel dieser Ausschreibung ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen:
Deutsche Welle (DW)
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Folgenden werden diese als Bezugsberechtige genannt.
Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind die vorgenannten Rundfunkanstalten.
Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern.
Darüber hinaus hat die Vergabestelle/WDR das Recht, den Rahmenvertrag bis zum 28.02.2026 zu verlängern.
Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer. Die Bezugberechtigten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber
hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Beteiligten.
Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten von ca. [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer aus.
1 x 12 Monate sowie danach nochmal bis maximal zum 28.02.2026
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Fortführung des ursprünglich unter der Bekanntmachungsnummer 2021/S 242-637955 bekanntgemachten Verfahrens über Druckdienstleistungen in zwei Losen (ZE-2021-110-03).
Das ursprüngliche Verfahren musste in Bezug auf Los 1 aus formellen Gründen aufgehoben werden, so dass die im damaligen Los 1 beschriebenen Leistungen hiermit erneut dem Wettbewerb unterstellt werden.
Im damaligen Verfahren war eine Loslimitierung vorgegeben. An diesem Grundsatz bzw. an dieser Vorgabe will der WDR weiterhin festhalten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, dass sich die Druckerei, die im o.g. Verfahren den Zuschlag für Los 2 bekommen hat, sich um diesen Auftrag, welcher die Fortführung des ursprünglichen Los 1 darstellt, bewirbt. Sollte der erfolgreiche Bieter
für das Los 2 dennoch anbieten, wird sein Angebot zwingend von diesem Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
- Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
- allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019 bis 2021 bzw. 2018 bis 2020, sofern die Umsatzzahlen aus 2021 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Personalisierung/Mailingausführung aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Ausführungs-/Leistungszeitraum
- Auftragswert/Umsatz in TEUR netto
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrags mit Umfang, Mengen (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
- Auflistung und kurze Beschreibung der erbrachten Teilleistungen (Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Personalisierung/ Mailingausführung)
- Benennung der eingesetzten Maschinen, mit denen die Leistungen über die Gesamtlaufzeit erbracht wurden
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurück-greift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweis FSC Zertifizierung
Der Bieter hat dem Angebot ein bei Angebotsabgabe gültiges FSC(R) Zertifikat (Produktkettennachweis für Produkte aus nachhaltiger Forstwirtschaft) beizu-fügen.
Der Bieter verpflichtet sich, die Zertifizierung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Sollte der Bieter die Zertifizierung während der Vertragslaufzeit verlieren, so hat er dies dem WDR unverzüglich mitzuteilen.
Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Nachweis PSO Zertifizierung
Der Bieter hat dem Angebot ein bei Angebotsabgabe gültiges Zertifikat, dass er nach dem Prozess Standard Offsetdruck (PSO) arbeitet (ISO 12647-2), beizufügen.
Der Bieter verpflichtet sich, die Zertifizierung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Sollte der Bieter die Zertifizierung während der Vertragslaufzeit verlieren, so hat er dies dem WDR unverzüglich mitzuteilen.
Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Nachweis Klimaneutrales Drucken (C02 Zertifikat)
Der Bieter hat dem Angebot ein bei Angebotsabgabe gültiges Zertifikat Klimaneutraler Druck beizufügen.
Der Bieter verpflichtet sich, die Zertifizierung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Sollte der Bieter die Zertifizierung während der Vertragslaufzeit verlieren, so hat er dies dem WDR unverzüglich mitzuteilen.
Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRXY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland