Jahresvertrag Kanalreinigung, TV-Befahrung und Grubenentleerung mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresvertrag Kanalreinigung, TV-Befahrung und Grubenentleerung mit Verlängerungsoption
2-Jahresvertrag für die Kanalreinigung, TV-Befahrung und Grubenentleerung im Stadtgebiet Korschenbroich
Stadtgebiet Korschenbroich 41352 Korschenbroich s. hierzu auch beigefügte Übersichtspläne
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst folgende Hauptleistungen:
- ca. 224 km Unterhaltsreinigung von Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen pro 2 Jahre (gem. Spülplan)
- ca. 6.050 Stk Unterhaltsreinigung von Schachtbauwerken in 2 Jahre (gem. Spülplan)
- ca. 53 Stk Unterhaltsreinigung von Betriebspunkten gem. beiliegendem Reinigungsplan
- ca. 75 Stk Unterhaltsreinigung von Hauspumpwerken pro Jahr
- ca. 14 km Inspektion von Kanälen pro Jahr
- 3.657 Stk Unterhaltsreinigung von Straßenabläufen für Trockenschlamm 1/2 jährlich
- 2.415 Stk Unterhaltsreinigung von Straßenabläufen für Nassschlamm jährlich
- ca. 28 Stk Unterhaltsreinigung von Kleinkläranlagen
- ca. 10 Stk Unterhaltsreinigung von abflusslosen Gruben
Gegenstand der Ausschreibung sind die nach SüwVO Abw, Teil1 durchzuführenden Zustandsuntersuchungen einschließlich der vorhergehenden Kanalreinigung und den erforderlichen Überleitungsmaßnahmen. Die Reinigungs- und Inspektionsleistungen sind für turnusmäßige Untersuchungen, Abnahme-, Gewährleistungsuntersuchungen auszuführen. Zudem können vom AG kurzfristig Maßnahmen benannt werden, die sich aus dem täglichen Geschäft ergeben. Weiterhin ist die Reinigung und Inspektion von Schächten, Straßeneinläufen, Pumpenanlagen und weiteren Betriebspunkten gemäß SüwVO Abw, Teil 1 sowie deren Aufnahme Gegenstand dieser Ausschreibung. Im Zuge der Schacht- und Senkenreinigungsarbeiten sind die Bauwerke auf Rattenbestand zu prüfen. Die Ergebnisse sind in vom Auftraggeber erstellte Listen einzutragen und in den bereitgestellten Planunterlagen zu vermerken. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe eingehend über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Alle Arbeiten sind in Eigenleistung von qualifiziertem und fachlich geschultem Personal durchzuführen. Die Inspektionsarbeiten werden von einem Mitarbeiter des Städtischen Entsorgungsbetriebes Korschenbroich beaufsichtigt. Vom Auftraggeber werden keine Hilfskräfte und Geräte zur Verfügung gestellt.
Es besteht eine Verlängerungsoption des 2-Jahresvertrages um weitere 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter sind verpflichtet, ihre Eignung zu belegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die bundesweite Datenbank "PQ-VOL" (Präqualifizierungsverzeichnis) des Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK). In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifizierungsverzeichnis geführt werden, im Dokument v03 Angebotsschreiben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmer sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifizierungsverzeichnis geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5%
- Nachweise gem. § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A
- Qualifikation für die Baustellensicherung nach MVAS 99 in Zusammenhang mit RAS 95 und ZTV-SA 97 gem. Nr. 7.1 der Bewerbungsbedingungen
- Qualifikationsnachweise Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, R, I, oder eine Qualifikation gleichwertiger Art
maximal erlaubte Anfahrtszeit bis zum Haupterfüllungsort (Reaktionszeit): 1,5 Stunden
Abschnitt IV: Verfahren
Korschenbroich
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
alle 2 bis 4 Jahre
Hinweis zu eventuellen Unklarheiten:
Bitte beachten Sie die weiterführenden Hinweise im Dokument "v01 Angebotsaufforderung".
Enthalten die Angebotsunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich (über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes) darauf hinzuweisen. Solche Hinweise bzw. erbetene Auskünfte sind an die Zentrale Submissionsstelle zu richten.
Erbetene Auskünfte, die der vorgenannten Stelle nicht bis zum 16.03.2022 vorliegen, können auf Grund der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz dieses Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Ausnahmen hiervon werden - unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - nur bei begründeten Sachverhalten gewährt.
Hinweis zur Möglichkeit, ein Angebot zurückzuziehen:
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr eingereichtes Angebot über den Vergabemarktplatz zurückziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.
Hinweis Kommunikation:
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes. Ein Anspruch auf Beantwortung von Anfragen, die die Stadt Korschenbroich auf anderem Wege erreichen, besteht nicht.
Hinweis zu Nebenangeboten:
Nebenangebot sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote sind in der gleichen Art und Weise einzureichen wie Hauptangebote.
Hinweis zu Einzelfristen:
- Kamerabefahrung: 31.10. Fertigstellung Befahrungen
31.12 Abgabe Dokumentation
- Kanalreinigung gem. Spülplan
- Entleerung Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben nach Absprache binnen 3 Tagen
- Reinigung Straßenabläufe Trockenschlamm: halbjährlich
1. Durchgang: 01.05 - 30.06
2. Durchgang: 15.10 - 30.11
- Reinigung Straßenabläufe Nassschlamm: jährlich
01.05 - 30.06
- Sondereinsätze innerhalb von 3 Tagen
- Noteinsätze umgehend gem. Reaktionszeit
- Betriebspunktreinigung gem. Reinigungsintervall
Hinweis zur maximalen Anfahrtszeit bis zum Haupterfüllungsort (Reaktionszeit): 1,5 Stunden
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYY6P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.