Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Liegenschaften der Kreisstadt Siegburg in 6 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: ZV12/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Liegenschaften der Kreisstadt Siegburg in 6 Losen
Die Kreisstadt Siegburg beabsichtigt, die Gebäudereinigung für ihre Liegenschaften durch Ausschreibung im offenen Verfahren in 6 Losen für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.07.2026 mit der Option der Verlängerung an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 9 Objekten
53721 Siegburg
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 9 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der
Unterhaltsreinigung von ca. 3.000.240 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 22.350 m2.
Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten
53721 Siegburg
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 2.176.750 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 15.400 m2.
Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 10 Objekten
53721 Siegburg
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 10 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 2.389.200 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 18.790 m2.
Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 11 Objekten
53721 Siegburg
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 11 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 1.793.110 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 18.240 m2.
Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten
53721 Siegburg
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 1.349.100 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 7.790 m2.
Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Glas- und Rahmenreinigung in 60 Objekten
53721 Siegburg
Glas- und Rahmenreinigung in 60 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 47.550 m2.
Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird und über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird.
- Im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch handelt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter genannt wird (Anlage 11). Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)
- Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten Leistung und des Auftragswertes so wie der Leistungszeit (Mittel der Eignungsprüfung, Referenzen sind keine Mindestbedingung)
- Eigenerklärung über die technische Ausrüstung, die Anzahl der Mitarbeiter und die Maßnahmen des Bieters
zur Sicherstellung des Personaleinsatzes
- Eigenerklärung des Bieters über die berufliche Qualifikation und die berufliche Befähigung der vorgesehenen
technischen Leitung
Gebäudereiniger-Handwerk, gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerber, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue-
und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Siegburg
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung, gleich ob vergaberechtlicher, technischer oder kaufmännischer Art, sind ausschließlich als elektronische Nachricht an die Zentrale Vergabestelle im Projektraum des Vergabeportals zu stellen. Die Fragen der Bewerber und die Antworten der Vergabestelle werden hier veröffentlicht. Zusätzliche Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Direkte Kontaktaufnahmen mit der Fachabteilung oder dem beauftragten Beratungsunternehmen sind nicht erlaubt.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
- Erklärung über Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften, Anlage 11)
- Bei Einsatz von Nachunternehmern und/oder Eignungsleihern sind das Formular 532 EU (Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe) und auf Verlangen der Vergabestelle das Formular 533 EU (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) einzureichen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB
Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportaleingereicht werden, zugelassen.
Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß nachstehenden Mindestbedingungen:
Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten, dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft.
Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 (in der Glasreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6) des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zuzüglich der aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge zu Beginn der Vertragslaufzeit aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn.
Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen nach o.g. Prüfungsparametern im Verhältnis zum hierzu angegebenen Wert.
Bezuschlagt wird das preisgünstigste Angebot/Los. Sofern mehrere Bieter preisgleiche Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung durch Losentscheid herbeigeführt.
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise werden gem. § 56 Abs. 2 VGV nicht nachgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYEV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]