Planungsleistungen HRB Eberdingen – Objektplanung und Fachplanungen (2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: c/o Stadt Vaihingen an der Enz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vaihingen an der Enz
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vaihingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen HRB Eberdingen – Objektplanung und Fachplanungen (2)
Der ZV HWS Strudelbachtal plant den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Eberdingen als gesteuertes Trockenbecken ohne Dauerstau. Höhe Dammbauwerk ca. 9 m über Talsohle. Gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum ca. 265.000 m³.
Planfeststellungsbeschluss Landratsamt Ludwigsburg vom 06.12.2021.
Beabsichtigt ist die Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI mit den Leistungsphasen 5 bis 9, inklusive untergeordneter Leistungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen, die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 6 und die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 9.
Beginn Planungsleistungen: August 2022 / Ausschreibung der Bauleistungen Herbst 2023 / Vergabe der Bauleistungen bis Ende März 2024 / Bauausführung April 2024 bis Ende 2025 / Dokumentation und Abrechnung bis Ende Juni 2026.
Zeitangaben vorbehaltlich des Förderbescheids.
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Los 1 – Objektplanung Ingenieurbauwerk
Eberdingen
Der ZV HWS Strudelbachtal plant den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Eberdingen auf der Gemarkung Eberdingen.
Für das Vorhaben besteht ein Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ludwigsburg vom 06.12.2021.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Zur Information: Es werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen.
Benötigt werden folgende Leistungen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach dem Leistungsbild in § 43 HOAI von der Ausführungsplanung (Lph5) bis zur Objektbetreuung (Lph9),
- (untergeordnete) Leistungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen,
- Besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung,
- Besondere Leistung: Definition und Mitwirkung bei der Vergabe von zusätzlichen Leistungen Dritter (z. B. im Bereich Geotechnik und Vermessung) / Erstellung Bestandsdokumentation inklusive aller Bauwerksbücher und Betriebsanweisungen / Prüfung von Nachträgen / Überwachung Mängelbeseitigung während der Gewährleistung.
Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Für die örtliche Bauüberwachung wird eine Präsenz auf der Baustelle an mindestens zwei Tagen pro Woche vorausgesetzt. Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung der Objektplanung und Objektüberwachung der Fachplanung haben durch verschiedene, darauf spezialisierte Personen zu erfolgen.
Alle Inhalte und Entscheidungen zu Planung und Bauausführung sind mit dem AG abzustimmen.
Der Beckenstandort des HRB Eberdingen befindet sich oberstrom der Ortslage von Eberdingen, etwa 70 m südlich des Bauhofs. Auf Höhe des HRB umfasst das Einzugsgebiet des Strudelbachs eine Größe von ca. 31 km².
Das HRB ist als gesteuertes Trockenbecken ohne Dauerstau im Hauptschluss konzipiert. Das Dammbauwerk erreicht eine maximale Höhe von ca. 9 m über der Talsohle. Der gewöhnliche Hochwasserrückhalteraum beträgt etwa 265.000 m³.
Der Strudelbach wird im Dammbereich durch ein offenes Auslassbauwerk geführt, wobei durch die naturnahe Gestaltung die ökologische Durchgängigkeit erhalten bleibt. Um den Strudelbach durch das Auslassbauwerk führen zu können, ist ober- und unterstrom des Bauwerks eine bereichsweise Verlegung des Gewässers erforderlich.
Das Offene Auslassbauwerk verfügt über einen ökologisch durchgängigen Grundablass (B x H = 5,0 m x 2,5 m), einen Betriebsauslass zur Steuerung der Regelabgabe (B x H = 1,6 m 1,6 m) und eine Hochwasserentlastung in Form einer Stauklappe (B x H = 11,0 m 1,1 m).
Die durch das Dammbauwerk entstehenden neuen Wegeverbindungen sollen künftig nicht nur dem Betrieb und der Unterhaltung des HRB dienen, sondern auch für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben werden. Diese sind in diesem Los zu bearbeiten.
Der Rückbau der bestehenden Wasserleitung und die Querung der neuen Wasserleitung DN100 wurden mit dem für die Planung beauftragten Büro Baurconsult abgestimmt. Die Querung soll demnach im westlichen Dammbereich erfolgen. Detailabstimmungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung vorzunehmen.
Auf der Dammkrone wird zur Unterbringung der elektrotechnischen Steuerung des HRB ein Betriebsgebäude errichtet. Für das Betriebsgebäude ist eine Stromversorgung und Anbindung an das Fernmeldenetz erforderlich.
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von 3 vergleichbaren Projekten in folgenden Bereichen:
- Ausführungsplanung Ingenieurbauwerke im Bereich des Wasserbaus mit 35 Punkten,
(Kategorie HRB nach DIN mit 8,75 Punkten, Größe des gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraum mit 7 Punkten, Höhe des Absperrbauwerks mit 7 Punkten, Umfang der Leistungen nach HOAI mit 7 Punkten, Aktualität mit 5,25 Punkten).
- Ausschreibung Ingenieurbauwerke im Bereich des Wasserbaus mit 20 Punkten,
(Kategorie HRB nach DIN mit 5 Punkten, Größe des gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraum mit 4 Punkten, Höhe des Absperrbauwerks mit 4 Punkten, Umfang der Leistungen nach HOAI mit 4 Punkten, Aktualität mit 3 Punkten).
- Objektüberwachung Ingenieurbauwerke im Bereich des Wasserbaus mit 45 Punkten,
(Kategorie HRB nach DIN mit 9 Punkten, Größe des gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraum mit 6,75 Punkten, Höhe des Absperrbauwerks mit 6,75 Punkten, Erstellung der Betriebsvorschriftmit 6,75 Punkten, Umfang der Leistung Bauoberleitung mit 4,5 Punkten, Umfang der Leistung örtliche Bauüberwachung 4,5 Punkten, Aktualität mit 6,75 Punkten).
Die detaillierte Beschreibung und Wertung kann dem Antragsmuster sowie dem Prüf- und Bewertungsbogen entnommen werden, die auf der Ausschreibungsplattform zur Verfügung stehen. Der Prüf- und Bewertungsbogen steht zudem über folgenden Link direkt zum Download zur Verfügung: https://vof.istw.de/VV_HRBE/HRBE_L1_Pruef.pdf
Mindestanforderungen für alle genannten Projekte sind:
- Die Fertigstellung / Inbetriebnahme (mit Ausnahme der Lph. 9) war im Jahr 2012 oder später.
- Die gemachten Angaben werden ggf. beim jeweiligen Auftraggeber überprüft.
- Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.
- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Eine Referenz, die die Anforderungen mehrerer Themen erfüllt, darf auch mehrfach genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen). Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Antragssteller welche eine Mindestpunktzahl von 33 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kommen zu jedem Thema maximal drei Referenzen in die Wertung. Daher ist die Abgabe von mehr als drei Referenzen zu einem Thema nicht gewünscht. Nimmt ein Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung seiner Referenzen vor, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Maßnahme erhält eine Förderung gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft Teil III – Wasserbau und Gewässerökologie –. Die Förderrichtlinien sind einzuhalten. Insbesondere bei Ausschreibung und Rechnungsprüfung / Abrechnung ist auf die entsprechenden Anforderungen einzugehen.
Die Beauftragung in diesem Vergabeverfahren kann erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen.
Los 2 – Fachplanung Tragwerksplanung
Eberdingen
Der ZV HWS Strudelbachtal plant den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Eberdingen auf der Gemarkung Eberdingen.
Für das Vorhaben besteht ein Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ludwigsburg vom 06.12.2021.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen über alle Planungsphasen, die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen.
Benötigt werden folgende Leistungen:
- Fachplanung Tragwerksplanung vollständig nach dem Leistungsbild in § 51 HOAI für die neu zu erstellenden Bauwerken, sowie für die während des Baus notwendigen Verbaumaßnahmen.
- Besondere Leistung: Bewehrungsabnahmen
Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Alle Inhalte und Entscheidungen zu Planung und Bauausführung sind mit dem AG abzustimmen.
Der Beckenstandort des HRB Eberdingen befindet sich oberstrom der Ortslage von Eberdingen, etwa 70 m südlich des Bauhofs. Auf Höhe des HRB umfasst das Einzugsgebiet des Strudelbachs eine Größe von ca. 31 km².
Das HRB ist als gesteuertes Trockenbecken ohne Dauerstau konzipiert. Das Dammbauwerk erreicht eine maximale Höhe von ca. 9 m über der Talsohle. Der gewöhnliche Hochwasserrückhalteraum beträgt etwa 265.000 m³.
Der Strudelbach wird im Dammbereich durch ein Offenes Auslassbauwerk geführt, wobei durch die naturnahe Gestaltung die ökologische Durchgängigkeit erhalten bleibt. Um den Strudelbach durch das Auslassbauwerk führen zu können, ist ober- und unterstrom des Bauwerks eine bereichsweise Verlegung des Gewässers erforderlich.
Das Offene Auslassbauwerk verfügt über einen ökologisch durchgängigen Grundablass (B x H = 5,0 m x 2,5 m), einen Betriebsauslass zur Steuerung der Regelabgabe (B x H = 1,6 m 1,6 m) und eine Hochwasserentlastung in Form einer Stauklappe (B x H = 11,0 m 1,1 m).
Die durch das Dammbauwerk entstehenden neuen Wegeverbindungen sollen künftig nicht nur dem Betrieb und der Unterhaltung des HRB dienen, sondern auch für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben werden.
Der Rückbau der bestehenden Wasserleitung und die Querung der neuen Wasserleitung DN100 wurden mit dem für die Planung beauftragten Büro Baurconsult abgestimmt. Die Querung soll demnach im westlichen Dammbereich erfolgen. Detailabstimmungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung vorzunehmen.
Auf der Dammkrone wird zur Unterbringung der elektrotechnischen Steuerung des HRB ein Betriebsgebäude errichtet. Für das Betriebsgebäude ist eine Stromversorgung und Anbindung an das Fernmeldenetz erforderlich.
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von 3 vergleichbaren Projekten in folgenden Bereichen:
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk (Fachplanung § 51 HOAI) mit 40 Punkten,
(Zweck (Bauwerk im Wasserbau, Regulierungsbauwerk Fließgewässer, Regulierungsbauwerk HRB) mit 10 Punkten, Kategorie RHB nach DIN mit 10 Punkten, Höhe des Absperrbauwerks mit 8 Punkten, Umfang der Leistungen nach HOAI mit 6 Punkten, Aktualität mit 6 Punkten)
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk (Fachplanung § 51 HOAI) für Baugrubenverbau mit 30 Punkten,
(Zweck (Bauwerk im Wasserbau, Regulierungsbauwerk Fließgewässer, Regulierungsbauwerk HRB) mit 7,5 Punkten, Kategorie RHB nach DIN mit 7,5 Punkten, Höhe des Absperrbauwerks mit 6 Punkten, Umfang der Leistungen nach HOAI mit 4,5 Punkten, Aktualität mit 4,5 Punkten)
- Tragwerksplanung / Standsicherheitsnachweis Dammbauwerke mit 30 Punkten
(Zweck (Dammbauwerk im Wasserbau, Dammbauwerk Fließgewässer, Dammbauwerk HRB) mit 9 Punkten, Kategorie RHB nach DIN mit 9 Punkten, Umfang der Leistungen nach HOAI mit 6 Punkten, Aktualität mit 6 Punkten)
Die detaillierte Beschreibung und Wertung kann dem Antragsmuster sowie dem Prüf- und Bewertungsbogen entnommen werden, die auf der Internetseite der Ausschreibung zur Verfügung stehen. Der Prüf- und Bewertungsbogen steht zudem über folgenden Link direkt zum Download zur Verfügung: https://vof.istw.de/VV_HRBE/HRBE_L2_Pruef.pdf
Mindestanforderungen für alle genannten Projekte sind:
- Die Fertigstellung / Inbetriebnahme war im Jahr 2012 oder später.
- Die gemachten Angaben werden ggf. beim jeweiligen Auftraggeber überprüft.
- Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.
- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Eine Referenz, die die Anforderungen mehrerer Themen erfüllt, darf auch mehrfach genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen). Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Antragssteller welche eine Mindestpunktzahl von 33 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kommen zu jedem Thema maximal drei Referenzen in die Wertung. Daher ist die Abgabe von mehr als drei Referenzen zu einem Thema nicht gewünscht. Nimmt ein Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung seiner Referenzen vor, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Maßnahme erhält eine Förderung gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft Teil III – Wasserbau und Gewässerökologie –. Die Förderrichtlinien sind einzuhalten. Insbesondere bei Ausschreibung und Rechnungsprüfung / Abrechnung ist auf die entsprechenden Anforderungen einzugehen.
Die Beauftragung in diesem Vergabeverfahren kann erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen.
Los 3 – Fachplanung Technische Ausrüstung
Eberdingen
Der ZV HWS Strudelbachtal plant den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Eberdingen auf der Gemarkung Eberdingen.
Für das Vorhaben besteht ein Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ludwigsburg vom 06.12.2021.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen über alle Planungsphasen (mit Ausnahme der Genehmigungsplanung), die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen.
Benötigt werden folgende Leistungen:
- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Anlagengruppe 8 - Automation bei Ingenieurbauwerken
- Besondere Leistung: Mitwirkung bei der Erstellung der Bestandsdokumentation inklusive aller Bauwerksbücher und Betriebsanweisungen
Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung der Objektplanung und Bauüberwachung der Fachplanung haben durch verschiedene, darauf spezialisierte Personen zu erfolgen.
Alle Inhalte und Entscheidungen zu Planung und Bauausführung sind mit dem AG abzustimmen.
Der Beckenstandort des HRB Eberdingen befindet sich oberstrom der Ortslage von Eberdingen, etwa 70 m südlich des Bauhofs. Auf Höhe des HRB umfasst das Einzugsgebiet des Strudelbachs eine Größe von ca. 31 km².
Das HRB ist als gesteuertes Trockenbecken ohne Dauerstau im Hauptschluss konzipiert. Das Dammbauwerk erreicht eine maximale Höhe von ca. 9 m über der Talsohle. Der gewöhnliche Hochwasserrückhalteraum beträgt etwa 265.000 m³.
Der Strudelbach wird im Dammbereich durch ein offenes Auslassbauwerk geführt, wobei durch die naturnahe Gestaltung die ökologische Durchgängigkeit erhalten bleibt. Um den Strudelbach durch das Auslassbauwerk führen zu können, ist ober- und unterstrom des Bauwerks eine bereichsweise Verlegung des Gewässers erforderlich.
Das Offene Auslassbauwerk verfügt über einen ökologisch durchgängigen Grundablass (B x H = 5,0 m x 2,5 m), einen Betriebsauslass zur Steuerung der Regelabgabe (B x H = 1,6 m 1,6 m) und eine Hochwasserentlastung in Form einer Stauklappe (B x H = 11,0 m 1,1 m).
Die durch das Dammbauwerk entstehenden neuen Wegeverbindungen sollen künftig nicht nur dem Betrieb und der Unterhaltung des HRB dienen, sondern auch für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben werden.
Der Rückbau der bestehenden Wasserleitung und die Querung der neuen Wasserleitung DN100 wurden mit dem für die Planung beauftragten Büro Baurconsult abgestimmt. Die Querung soll demnach im westlichen Dammbereich erfolgen. Detailabstimmungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung vorzunehmen.
Auf der Dammkrone wird zur Unterbringung der elektrotechnischen Steuerung des HRB ein Betriebsgebäude errichtet. Für das Betriebsgebäude ist eine Stromversorgung und Anbindung an das Fernmeldenetz erforderlich.
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten in folgenden Bereichen:
- Leistung der Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen mit 30 Punkten
(Planung einer Stromversorgung mit 6 Punkten, Betriebssicherheit mit einer weitestgehend vollständige Ausfallsicherheit mit 7,5 Punkten, Bauwerk im Wasserbau mit 7,5 Punkten, Umfang der Leistungen nach HOAI mit 4,5 Punkten, Aktualität mit 4,5 Punkten),
- Leistung der Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 5 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit 40 Punkten
(Planung einer Fernmelde- und informationstechnische Anlage mit 10 Punkten, Fernwirkung mit 10 Punkten, Bauwerk im Wasserbau mit 8 Punkten, Umfang der Leistungen nach HOAI mit 6 Punkten, Aktualität mit 6 Punkten),
- Leistung der Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 8 - Automation bei Ingenieurbauwerken mit 30 Punkten
(Planung einer Automation mit 6 Punkten, Betriebssicherheit mit einer weitestgehend vollständige Ausfallsicherheit mit 7,5 Punkten, Bauwerk im Wasserbau mit 7,5 Punkten, Umfang der Leistungen nach HOAI mit 4,5 Punkten, Aktualität mit 4,5 Punkten).
Die detaillierte Beschreibung und Wertung kann dem Antragsmuster sowie dem Prüf- und Bewertungsbogen entnommen werden, die auf der Ausschreibungsplattform zur Verfügung stehen. Der Prüf- und Bewertungsbogen steht zudem über folgenden Link direkt zum Download zur Verfügung: https://vof.istw.de/VV_HRBE/HRBE_L3_Pruef.pdf
Mindestanforderungen für alle genannten Projekte sind:
- Die Fertigstellung / Inbetriebnahme (mit Ausnahme der Lph. 9) war im Jahr 2012 oder später.
- Die gemachten Angaben werden ggf. beim jeweiligen Auftraggeber überprüft.
- Können die gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind.
- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Eine Referenz, die die Anforderungen mehrerer Themen erfüllt, darf auch mehrfach genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen). Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Antragssteller welche eine Mindestpunktzahl von 33 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kommen zu jedem Thema maximal drei Referenzen in die Wertung. Daher ist die Abgabe von mehr als drei Referenzen zu einem Thema nicht gewünscht. Nimmt ein Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung seiner Referenzen vor, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Maßnahme erhält eine Förderung gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft Teil III – Wasserbau und Gewässerökologie –. Die Förderrichtlinien sind einzuhalten. Insbesondere bei Ausschreibung und Rechnungsprüfung / Abrechnung ist auf die entsprechenden Anforderungen einzugehen.
Die Beauftragung in diesem Vergabeverfahren kann erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist (in der Regel) nicht zugelassen.
Im Auftragsfall wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird dann ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
D) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) bestehen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis F sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.
B) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt enthalten.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, nachdem die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird.
Zu A 1) Ausschlusskriterium in den Losen 1 und 2: Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von 2,0 Mio. € bei Personenschäden und 2,0 Mio. € bei sonstigen Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu A 2) Ausschlusskriterium im Los 3: Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von 1,5 Mio. € bei Personenschäden und 0,5 Mio. € bei sonstigen Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu D) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens:
Los 1: 182.000 € / Los 2: 473.000 € / Los 3: 53.000 €
Zu E) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von (Vollzeit-) Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens:
Los 1: 2 Beschäftigte / Los 2: 3 Beschäftigte / Los 3: 2 Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften, und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis C sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.
C) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen (Mehrfachnennungen sind möglich)
Für Los 1:
A_L1_1) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung (Objektplanung, Leistungsphase 5) von Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12).
A_L1_2) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Bauüberwachung von Gewässerbaumaßnahmen und wasserbaulichen Ingenieurbauwerken.
Für Los 2:
A_L2_1) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung an Ingenieurbauwerken
A_L2_2) Nachweis von 1 Fachkraft mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Standsicherheitsnachweise von Dammbauwerken.
Für Los 3:
A_L3_1) Nachweis von 1 Fachkraft mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung an Ingenieurbauwerken
A_L3_2) Nachweis von 1 Fachkraft mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Objektüberwachung der Technische Ausrüstung an Ingenieurbauwerken
Zu B) Für alle Lose: Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Leitung von Bearbeitungsteams mit unterschiedlichen Bearbeitungsschwerpunkten.
Zu C) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Für alle Lose: Bei der Bewertung der Eignung (siehe Ziffer II.2.9) müssen mindestens 33 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2021).
C) Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB (Boorberg Verlag 03/2021).
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg - BVB (Boorberg Verlag 03/2021).
E) Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Sie werden zentral beantwortet. Alle Fragen und zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten / Bewerbern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten / Bewerber dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung.
Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten / Bewerber haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Mittwoch, 16.03.2022 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Freitag, 18.03.2022 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Auch bei der elektronischen Abgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und dieses mit den notwendigen Anlagen einzureichen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller werden vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt.
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden.
H) Die Antragsunterlagen sind digital in Textform ausschließlich über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
K) Beteiligte Unternehmen aus früherer Bearbeitung
- Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Stuttgart
Dieses hat die bisherigen Planungsunterlagen und weite Teile der vorbereitenden Untersuchungen erstellt.
- Wald + Corbe Consulting
Dieses hat Optimierungsberechnungen für das HRB Eberdingen durchgeführt
Beides waren Grundlage für den Antrag auf Planfeststellung. Diese Unterlagen werden über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt. Damit werden die Vorkenntnisse ausgeglichen.
Alle genannten Büros werden nicht vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, sind aber auch nicht vorausgewählt und unterliegen ansonsten allen Regelungen des Vergabeverfahrens.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
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