Managementvertrag im Bereich der Zentralen Sterilgutversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0025-AJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managementvertrag im Bereich der Zentralen Sterilgutversorgung
Das Management der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) des UK Aachen soll zukünftig durch einen externen Anbieter erfolgen.
Im Fokus stehen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie die qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung, um die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Anforderungen inklusive des Medizinproduktegesetzes durch die ZSVA des Auftraggebers sicherzustellen und damit die Zufriedenheit der Anwender und der Kunden des Auftraggebers sowie die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter langfristig zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat in enger Zusammenarbeit mit dem durch das UKA beauftragten Leitungspersonen (Leitung und CO-Leitung ZSVA) die Sterilgutversorgung unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören die fachkompetente Beratung der Verbrauchsstellen bezüglich relevanter Themen für die Aufbereitung von Medizinprodukten, Auf- und Ausbau von Schulungskonzepten, die Überwachung der Qualität im Wege des Auf- und Ausbaus eines Qualitätsmanagementsystems sowie die Steuerung und Überwachung sämtlicher Prozesse der Aufbereitung. Das UKA eigenen Leitungspersonal übernimmt in enger Kooperation und Beratung mit dem Auftragsnehmer die Verantwortung für die Anweisung und Kontrolle der ZSVA Mitarbeiter sowie alle Aspekte der Personaleinsatzplanung.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Gegenstand der Vergabe sind Managementleistungen des Auftragnehmers, die auf eine fach- und termingerechte sowie wirtschaftliche Versorgung des Auftraggebers mit Sterilgut bzw. den einschlägigen und wiederaufbereitbaren Medizinprodukten durch den Auftragnehmer aus der hausinternen Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) des Auftraggebers ausgerichtet sind, unter besonderer Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Fokus steht hierbei insbesondere eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Vertrages insbesondere nachfolgende Managementleistungen im Bereich ZSVA:
- Ausbau und Implementierung eines Einarbeitungskonzeptes für neue Mitarbeiter unter Nutzung digitaler Medienkonzepte
- Planung, Terminierung, Steuerung und Durchführung von Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung (außer Sach- und Fachkunde I-III),
- Steuerung des Instrumentenmanagement
- Steuerung des Reklamations- und Reparaturmanagements
- Unterstützung und Weiterentwicklung des vorhandenen Programms (IT4process) zum Risiko- und Reklamationsmanagement,
- Begleitung des Auf- bzw. Ausbau eines ZSVA-Qualitätsmanagements unter Berücksichtigung des bestehenden QM-Systems,
- Unterstützung bei der Einführung eines QM-Systems nach DIN EN ISO 13485 und DIN EN ISO 14971
- Weiterentwicklung des Berichtswesens,
- Einführung einer validen Leistungserfassung,
- Schnittstellenprüfung und ggf. -optimierung zwischen ZSVA und operativen Bereichen, Funktionsabteilungen und Logistik
- Kommunikationsschnittstelle zwischen der ZSVA und den Krankenhausverantwortlichen.
Sicherstellung und Evaluation der Aufbereitungsprozesse im Hinblick auf die täglichen Anforderungen.
- Unterstützung im Bereich Technik und Betriebsorganisation im Rahmen des anstehenden OP-Neubaus
- Vorbereitung und Begleitung von Umbaumaßnahmen und Investitionsplanung im Rahmen der Masterplanung 2021
Die Leistung wird für 36 Monate vergeben . Das Universitätsklinikum Aachen behält sich die optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 12 Monate vor. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Leistungsbeginn ist der, auf die Zuschlagserteilung folgende, Monatsbeginn (erster Werktag des Folgemonats).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Das UKA fordert einen Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Ausschreibungsgegenstandes, in Höhe des Zweifachen des geschätzten Auftragswerts gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV sowie § 45 Abs. 2 VgV. Der geschätzte Auftragswert liegt bei [Betrag gelöscht] EUR/Jahr zzgl. MwSt.
.
Darstellung bzw. Nachweis der Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Der Nachweis ist durch Vorlage von Eigenerklärungen, Bescheinigungen oder Zertifizierungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDJS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de