Projektsteuerung für den Neubau des Freizeit- und Erholungsbades Revierpark Vonderort
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58455
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freizeit.ruhr
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für den Neubau des Freizeit- und Erholungsbades Revierpark Vonderort
Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beabsichtigt, das Gesundheits- und Freizeitbad Revierpark Vonderort klimafreundlich möglichst vollständig zu erneuern/neu zu errichten, wobei ggf. noch brauchbare Bestandsstruktur einbezogen werden kann. Die ersten Planungsleistungen werden kurzfristig beauftragt. Gesucht wird jetzt ein Auftragnehmer für die ergänzende Projektsteuerung. Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst werden lediglich die Planungen und die Projektsteuerung bis zu einem hoffentlich erfolgreichen Fördermittelantrag fest beauftragt.
Oberhausen und Witten.
Projektsteuerung nach Heft 9 AHO für den Neubau des Freizeit- und Gesundheitsbades Revierpark Vonderort.
Die weiteren Projektstufen nach Ablauf der ersten Festbeauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im vorangegangenen Offenen Verfahren wurde kein annehmbares Angebot abgegeben, so dass die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend § 14 Abs.4 Nr.1 VgV zulässig war. Es wurden sämtliche Bewerber/Bieter aus dem vorangegangenen Offenen Verfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hardt
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56472
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.