Neubau Helmholtz Quantum Center + Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Generalplaner nach RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV Referenznummer der Bekanntmachung: B30/42273451
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E17193218
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Helmholtz Quantum Center + Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Generalplaner nach RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV
Auf dem Wettbewerbsgebiet im Zentrum des Forschungszentrums Jülich ist ein Gebäudekomplex, bestehend aus zwei haushaltstechnisch getrennten Neubaumaßnahmen, zu errichten.Das Labor- und Bürogebäude „Helmholtz Quantum Center“ (HQC) einerseits und das Laborgebäude „Ersatzneubau für Gebäude 02.3v“ (E) andererseits sollen aufgrund ihrer inhaltlichen und baulichen Zusammenhänge gemeinsam geplant werden.
Insgesamt wird eine städtebaulich und architektonisch vorbildliche Gesamtlösung angestrebt, die neben den nutzerspezifischen Anforderungen auch die Kriterien der Nachhaltigkeit nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt und mindestens BNB-Silber-Standard erreicht.
Die Investition für die Gesamtmaßnahme Neubau HQC+ beläuft sich auf 48,67 Mio.€(Kostengruppen 200-700).
Die Übergabe des Neubaus Helmholtz Quantum Center + in die bestimmungsmäßige Nutzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.
Jülich
Auf dem Wettbewerbsgebiet im Zentrum des Forschungszentrums Jülich ist ein Gebäudekomplex, bestehend aus zwei haushaltstechnisch getrennten Neubaumaßnahmen, zu errichten.
Das Labor- und Bürogebäude „Helmholtz Quantum Center“ (HQC) einerseits und das Laborgebäude „Ersatzneubau für Gebäude 02.3v“ (E) andererseits sollen aufgrund ihrer inhaltlichen und baulichen Zusammenhänge gemeinsam geplant werden.
Sie sind funktional zu verbinden und mit den Bestandsgebäuden der Umgebung, insbesondere dem Reinraumgebäude der Helmholtz Nano Facility (HNF) zu vernetzen. Der Gebäudekomplex wird als „Helmholtz Quantum Center+“ (HQC+) bezeichnet.
Mit dem HQC+ soll ein nationales Kompetenzzentrum errichtet werden, das optimale Möglichkeiten bietet, die bereits vorhandenen Aktivitäten auf dem Gebiet des Quantencomputing im Forschungszentrum Jülich auszubauen, weitere zu integrieren und neue hinzuzugewinnen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Kompetenzen im Bereich der Quantentechnologien zu bündeln, um konzertiert und zusammen mit internen und externen Kooperationspartnern disziplinübergreifend an den großen Herausforderungen des Quantencomputings arbeiten zu können. Das HQC+ soll ein Begegnungsort zwischen Wissenschaft auf der einen und Politik und Gesellschaft auf der anderen Seite sein. An diesen besteht der Anspruch, nationalen und internationalen Gästen bestmögliche Technologie und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Das Wettbewerbsgebiet beträgt einschließlich der Bestandsgebäude rund 25.250 qm, wobei die bebaubare Fläche unter Berücksichtigung von vorhandenen Medienleitungen, Abstandsflächen, Rettungswegen usw. ca. 8.500 qm umfasst. Auf dieser Fläche ist ein Raumprogramm mit einer definierten Nutzfläche von ca. 4.770 qm und einer geschätzten Betriebs- und Technikfläche von ca. 1.650 qm zu realisieren.
In den hinsichtlich ihrer baulichen Anforderungen sehr unterschiedlichen Technologie-Clustern der Präzisions-, Material-, Optik-, Kryostatenlabore wird Spitzenforschung und Hochtechnologie betrieben. Bei der Anordnung der Flächen auf dem Baufeld und der Räume zueinander ist deshalb den Schutzzielen der High-Tech Labore vor Erschütterungen und Magnetfeldern in besonderem Maße Rechnung zu tragen.
Der Umgang mit toxischen Gasen erfordert besondere Sicherheitsanforderungen. Für Bioelektroniklabore gilt die gentechnische Schutzstufe S1. Lagerflächen mit Tankstation, Gasflaschen und Dewargefäße dienen der Versorgung.
Für die experimentell forschenden Wissenschaftler der Technologie-Cluster, aber auch für die theoretisch Forschenden und Externe, sind insgesamt ca. 137 Büroarbeitsplätze mit unterschiedlicher Qualität als „workspace“, „projectspace“ und „permanent office“ zu realisieren. Durch vielfältige Kommunikations-und Sozialflächen mit Aufenthaltscharakter soll kreatives Wohlbefinden befördert und Motivation und Leistungsfähigkeit im Hinblick auf ein gemeinsames Zielbewusstsein erzeugt werden.
Insgesamt wird eine städtebaulich und architektonisch vorbildliche Gesamtlösung angestrebt, die neben den nutzerspezifischen Anforderungen auch die Kriterien der Nachhaltigkeit nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt und mindestens BNB-Silber-Standard erreicht.
Die Investition für die Gesamtmaßnahme Neubau HQC+ beläuft sich auf 48,67 Mio.€ netto (Kostengruppen 200-700).
Die Übergabe des Neubaus Helmholtz Quantum Center + in die bestimmungsmäßige Nutzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.
Folgende Leistungen werden auf Grundlage der HOAI 2021 Bestandteil der Generalplanervergabe im nachgeschalteten VgV-Verfahren sein:
1. Objektplanung gem. HOAI 2021 §34, Lph. 2-8, optional Lph. 9;
2. Freianlagenplanung gem. HOAI 2021 §39, Lph. 2-5 ;
3. Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 §51, Lph. 2-6;
4. Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 §55, AGR 1-8, Lph. 2-8, optional Lph. 9;
5. Bauphysik gem. HOAI 2021 Anlage 1.2, Lph. 2-7;
6. Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe 17, Lph. 2-8, optional Lph. 9;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de