Neubau Helmholtz Quantum Center + Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Generalplaner nach RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV Referenznummer der Bekanntmachung: B30/42273451

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E17193218
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschungs und Entwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Helmholtz Quantum Center + Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Generalplaner nach RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV

Referenznummer der Bekanntmachung: B30/42273451
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf dem Wettbewerbsgebiet im Zentrum des Forschungszentrums Jülich ist ein Gebäudekomplex, bestehend aus zwei haushaltstechnisch getrennten Neubaumaßnahmen, zu errichten.Das Labor- und Bürogebäude „Helmholtz Quantum Center“ (HQC) einerseits und das Laborgebäude „Ersatzneubau für Gebäude 02.3v“ (E) andererseits sollen aufgrund ihrer inhaltlichen und baulichen Zusammenhänge gemeinsam geplant werden.

Insgesamt wird eine städtebaulich und architektonisch vorbildliche Gesamtlösung angestrebt, die neben den nutzerspezifischen Anforderungen auch die Kriterien der Nachhaltigkeit nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt und mindestens BNB-Silber-Standard erreicht.

Die Investition für die Gesamtmaßnahme Neubau HQC+ beläuft sich auf 48,67 Mio.€(Kostengruppen 200-700).

Die Übergabe des Neubaus Helmholtz Quantum Center + in die bestimmungsmäßige Nutzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71220000 Architekturentwurf
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA26 Düren
Hauptort der Ausführung:

Jülich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf dem Wettbewerbsgebiet im Zentrum des Forschungszentrums Jülich ist ein Gebäudekomplex, bestehend aus zwei haushaltstechnisch getrennten Neubaumaßnahmen, zu errichten.

Das Labor- und Bürogebäude „Helmholtz Quantum Center“ (HQC) einerseits und das Laborgebäude „Ersatzneubau für Gebäude 02.3v“ (E) andererseits sollen aufgrund ihrer inhaltlichen und baulichen Zusammenhänge gemeinsam geplant werden.

Sie sind funktional zu verbinden und mit den Bestandsgebäuden der Umgebung, insbesondere dem Reinraumgebäude der Helmholtz Nano Facility (HNF) zu vernetzen. Der Gebäudekomplex wird als „Helmholtz Quantum Center+“ (HQC+) bezeichnet.

Mit dem HQC+ soll ein nationales Kompetenzzentrum errichtet werden, das optimale Möglichkeiten bietet, die bereits vorhandenen Aktivitäten auf dem Gebiet des Quantencomputing im Forschungszentrum Jülich auszubauen, weitere zu integrieren und neue hinzuzugewinnen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Kompetenzen im Bereich der Quantentechnologien zu bündeln, um konzertiert und zusammen mit internen und externen Kooperationspartnern disziplinübergreifend an den großen Herausforderungen des Quantencomputings arbeiten zu können. Das HQC+ soll ein Begegnungsort zwischen Wissenschaft auf der einen und Politik und Gesellschaft auf der anderen Seite sein. An diesen besteht der Anspruch, nationalen und internationalen Gästen bestmögliche Technologie und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Das Wettbewerbsgebiet beträgt einschließlich der Bestandsgebäude rund 25.250 qm, wobei die bebaubare Fläche unter Berücksichtigung von vorhandenen Medienleitungen, Abstandsflächen, Rettungswegen usw. ca. 8.500 qm umfasst. Auf dieser Fläche ist ein Raumprogramm mit einer definierten Nutzfläche von ca. 4.770 qm und einer geschätzten Betriebs- und Technikfläche von ca. 1.650 qm zu realisieren.

In den hinsichtlich ihrer baulichen Anforderungen sehr unterschiedlichen Technologie-Clustern der Präzisions-, Material-, Optik-, Kryostatenlabore wird Spitzenforschung und Hochtechnologie betrieben. Bei der Anordnung der Flächen auf dem Baufeld und der Räume zueinander ist deshalb den Schutzzielen der High-Tech Labore vor Erschütterungen und Magnetfeldern in besonderem Maße Rechnung zu tragen.

Der Umgang mit toxischen Gasen erfordert besondere Sicherheitsanforderungen. Für Bioelektroniklabore gilt die gentechnische Schutzstufe S1. Lagerflächen mit Tankstation, Gasflaschen und Dewargefäße dienen der Versorgung.

Für die experimentell forschenden Wissenschaftler der Technologie-Cluster, aber auch für die theoretisch Forschenden und Externe, sind insgesamt ca. 137 Büroarbeitsplätze mit unterschiedlicher Qualität als „workspace“, „projectspace“ und „permanent office“ zu realisieren. Durch vielfältige Kommunikations-und Sozialflächen mit Aufenthaltscharakter soll kreatives Wohlbefinden befördert und Motivation und Leistungsfähigkeit im Hinblick auf ein gemeinsames Zielbewusstsein erzeugt werden.

Insgesamt wird eine städtebaulich und architektonisch vorbildliche Gesamtlösung angestrebt, die neben den nutzerspezifischen Anforderungen auch die Kriterien der Nachhaltigkeit nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt und mindestens BNB-Silber-Standard erreicht.

Die Investition für die Gesamtmaßnahme Neubau HQC+ beläuft sich auf 48,67 Mio.€ netto (Kostengruppen 200-700).

Die Übergabe des Neubaus Helmholtz Quantum Center + in die bestimmungsmäßige Nutzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.

Folgende Leistungen werden auf Grundlage der HOAI 2021 Bestandteil der Generalplanervergabe im nachgeschalteten VgV-Verfahren sein:

1. Objektplanung gem. HOAI 2021 §34, Lph. 2-8, optional Lph. 9;

2. Freianlagenplanung gem. HOAI 2021 §39, Lph. 2-5 ;

3. Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 §51, Lph. 2-6;

4. Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 §55, AGR 1-8, Lph. 2-8, optional Lph. 9;

5. Bauphysik gem. HOAI 2021 Anlage 1.2, Lph. 2-7;

6. Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe 17, Lph. 2-8, optional Lph. 9;

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Wettbewerbsergebnis des vorgeschalteten RPW-Wettbewerbes / Gewichtung: 50%
Qualitätskriterium - Name: Überarbeitungspotential / Prozessqualität (Organisation, Zeitplanung) / Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags / Aussagen zur Einhaltung der Kosten, Termine und technische Qualitätsanforderungen / Gewichtung: 25%
Preis - Gewichtung: 25%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 072-184339
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: B30/42273451
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2022

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