Einscannen und Erfassen der Eingangspost der Landwirtschaftskammer NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-058
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landwirtschaftskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einscannen und Erfassen der Eingangspost der Landwirtschaftskammer NRW
Ziel der Beschaffung war es, einen Rahmenvertragspartner zu finden, der das Erfassen und Einscannen der Eingangspost der Landwirtschaftskammer NRW gemäß den Vorgaben übernimmt. Hierzu gehörte auch die Zwischenlagerung und Vernichtung der ersetzend gescannten Originale.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40 48147 Münster Zur Landwirtschaftskammer NRW, mit dem zentralen Standort in Münster, gehören 31 Kreisstellen an 14 Standorten, sieben Fachschulen, fünf Versuchs- und Bildungszentren sowie fünf Bezirksstellen für Agrarstruktur. Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die LUFA NRW - Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt - ist das spezialisierte Labor für Agrar- und Umweltanalytik der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Die ordnungsgemäße Digitalisierung der Dokumente erfolgt mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Beweiskraft des digitalen Dokuments (Digitalisats). Die Dateien werden auf einem Webserver (digitaler Abholort) des Auftragnehmers bereitgestellt (sFTP/FTPS). Der Auftragnehmer betreibt den sFTP/FTPS-Server. Die Landwirtschaftskammer NRW holt die Digitalisate von diesem digitalen Abholort ab.
Die Signatursoftware wird durch die Landwirtschaftskammer NRW betrieben und war nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Nicht zum Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung gehörte ebenfalls der Betrieb der E-Akten-Software oder die Postverteilung bzw. Verteilung der Digitalisate innerhalb der Landwirtschaftskammer NRW nach der Bereitstellung durch den Dienstleister.
Die in der Leistungsbeschreibung mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellten den von der Auftraggeberin definierten Erwartungshorizont dar (Kategorie B). In der in der Leistungsbeschreibung zu tätigenden Bietererklärung zu diesen B-Kriterien konnte der Bieter umfassend die konkrete Umsetzung unter Bezugnahme auf das jeweilige Unterkapitel der Leistungsbeschreibung als Angebot darlegen. Auf der Grundlage der Bietererläuterungen nahm die Auftraggeberin die fachliche Bewertung der genannten B-Kriterien vor. Jedes B-Kriterium konnte maximal 5 Bewertungspunkte erhalten. Die Leistungspunktzahl für das jeweilige B-Kriterium ergab sich aus der erreichten Bewertungspunktzahl multipliziert mit den jeweiligen Gewichtungspunkten. Es konnten maximal 500 Leistungspunkte erzielt werden. Dies entsprach den 40 % des Zuschlagskriteriums "Fachliche Anforderungen".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einscannen und Erfassen der Eingangspost der Landwirtschaftskammer NRW
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMVD9CG
Ort: Münster
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).