Einscannen und Erfassen der Eingangspost der Landwirtschaftskammer NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-058

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landwirtschaftskammer.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einscannen und Erfassen der Eingangspost der Landwirtschaftskammer NRW

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-058
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79999100 Scanning
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Beschaffung war es, einen Rahmenvertragspartner zu finden, der das Erfassen und Einscannen der Eingangspost der Landwirtschaftskammer NRW gemäß den Vorgaben übernimmt. Hierzu gehörte auch die Zwischenlagerung und Vernichtung der ersetzend gescannten Originale.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72312200 Optische Zeichenerkennung
72313000 Datenerfassung
72500000 Datenverarbeitungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40 48147 Münster Zur Landwirtschaftskammer NRW, mit dem zentralen Standort in Münster, gehören 31 Kreisstellen an 14 Standorten, sieben Fachschulen, fünf Versuchs- und Bildungszentren sowie fünf Bezirksstellen für Agrarstruktur. Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die LUFA NRW - Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt - ist das spezialisierte Labor für Agrar- und Umweltanalytik der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ordnungsgemäße Digitalisierung der Dokumente erfolgt mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Beweiskraft des digitalen Dokuments (Digitalisats). Die Dateien werden auf einem Webserver (digitaler Abholort) des Auftragnehmers bereitgestellt (sFTP/FTPS). Der Auftragnehmer betreibt den sFTP/FTPS-Server. Die Landwirtschaftskammer NRW holt die Digitalisate von diesem digitalen Abholort ab.

Die Signatursoftware wird durch die Landwirtschaftskammer NRW betrieben und war nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Nicht zum Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung gehörte ebenfalls der Betrieb der E-Akten-Software oder die Postverteilung bzw. Verteilung der Digitalisate innerhalb der Landwirtschaftskammer NRW nach der Bereitstellung durch den Dienstleister.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Anforderungen (Bewertungsmatrix) / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die in der Leistungsbeschreibung mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellten den von der Auftraggeberin definierten Erwartungshorizont dar (Kategorie B). In der in der Leistungsbeschreibung zu tätigenden Bietererklärung zu diesen B-Kriterien konnte der Bieter umfassend die konkrete Umsetzung unter Bezugnahme auf das jeweilige Unterkapitel der Leistungsbeschreibung als Angebot darlegen. Auf der Grundlage der Bietererläuterungen nahm die Auftraggeberin die fachliche Bewertung der genannten B-Kriterien vor. Jedes B-Kriterium konnte maximal 5 Bewertungspunkte erhalten. Die Leistungspunktzahl für das jeweilige B-Kriterium ergab sich aus der erreichten Bewertungspunktzahl multipliziert mit den jeweiligen Gewichtungspunkten. Es konnten maximal 500 Leistungspunkte erzielt werden. Dies entsprach den 40 % des Zuschlagskriteriums "Fachliche Anforderungen".

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 250-662762
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Einscannen und Erfassen der Eingangspost der Landwirtschaftskammer NRW

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYMVD9CG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2022

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