Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), Bahnhofsumfeld Neuss Referenznummer der Bekanntmachung: 61-21-20-E14367997
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), Bahnhofsumfeld Neuss
Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Bahnhofsumfeld Neuss nach den gesetzlichen Vorgaben der Städtebauförderung und den Bestimmungen des Fördergebers
Neuss
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung eines geeigneten Büros oder einer Bietergemeinschaft, das/die die Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Bahnhofsumfeld Neuss nach den gesetzlichen Vorgaben der Städtebauförderung und den Bestimmungen des Fördergebers übernimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), Bahnhofsumfeld Neuss
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6113411
Internet-Adresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).