Arbeitsmedizinische Betreuung und Sicherheitstechnische Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 1087
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.komm.one
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung und Sicherheitstechnische Betreuung
Arbeitsmedizinische Betreuung (Los 1) und sicherheitstechnische Betreuung (Los 2) gem. § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Baden-Württemberg soll ab dem 01.April 2022 vergeben werden.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Komm.ONE AöR Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Komm.ONE unterhält Niederlassungen an 7 Standorten in Baden-Württemberg, an welchen die Dienstleistung erbracht werden muss.
Es sollen im Rahmen dieser Ausschreibung die Aufgaben eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Baden-Württemberg für Komm.ONE und die endica GmbH ab dem 1. April 2022 vergeben werden.
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen). Der Vertrag endet demnach spätestens zum 31.03.2026.
Sicherheitstechnische Betreuung
Komm.ONE AöR Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Komm.ONE unterhält Niederlassungen an 7 Standorten in Baden-Württemberg, an welchen die Dienstleistung erbracht werden muss.
Im Rahmen dieser EU-weiten Ausschreibung werden die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Baden-Württemberg für Komm.ONE und die endica GmbH ab dem 1. April 2022 vergeben.
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen). Der Vertrag endet demnach spätestens zum 31.03.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsvertrag über arbeitsmedizinische Betreuung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsvertrag über sicherheitstechnische Betreuung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.medical-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vergebenen Auftragswerte § 39 Abs. 6 Nr. 3,4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient lediglich als Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYYJJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de