Wartung u. Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Umluftkühlgeräten (UKG), Zonennachkühlern und zentralen Lüftungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0434-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung u. Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Umluftkühlgeräten (UKG), Zonennachkühlern und zentralen Lüftungsanlagen
Im Universitätsklinikum Aachen (im Folgenden UKA) sollen in dem Gebäude UBFT (Untersuchung, Behandlung, Forschung, Therapie und Pflege) alle vorhandenen Umluftkühlgeräte (UKG) in den Patienten- und Fachbereichen auf den Stationen "Neu-Strukturierung Pflegeetagen" (im folgenden NSP), "Hybrid OP", "Hybrid OP Technik", "Radiologie Modulbau", "Strahlentherapie (Linearbeschleuniger)", "Nephrologie", "Endoskopie", "Molekulare Medizin", "Molekulare Zellbiologie" und "Radiologie" regelmäßig gewartet werden. Weitere UKG's sollen mit erhöhten hygienischen Anforderungen in der Station "Knochenmarktherapie" (im Folgenden KMT) gewartet werden.
Zusätzlich zu den UKG's sollen die Zonennachkühler und Zentrallüftungsgeräte der Station NSP in regelmäßigen Abständen einer Wartung unterzogen werden.
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Im Universitätsklinikum Aachen (im Folgenden UKA) sollen in dem Gebäude UBFT (Untersuchung, Behandlung, Forschung, Therapie und Pflege) alle vorhandenen Umluftkühlgeräte (UKG) in den Patienten- und Fachbereichen auf den Stationen "Neu-Strukturierung Pflegeetagen" (im folgenden NSP), "Hybrid OP", "Hybrid OP Technik", "Radiologie Modulbau", "Strahlentherapie (Linearbeschleuniger)", "Nephrologie", "Endoskopie", "Molekulare Medizin", "Molekulare Zellbiologie" und "Radiologie" regelmäßig gewartet werden. Weitere UKG's sollen mit erhöhten hygienischen Anforderungen in der Station "Knochenmarktherapie" (im Folgenden KMT) gewartet werden.
Zusätzlich zu den UKG's sollen die Zonennachkühler und Zentrallüftungsgeräte der Station NSP in regelmäßigen Abständen einer Wartung unterzogen werden.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WISAG Gebäude- und Industrieservice Nord-West GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDX2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de