Konzeption und Durchführung einer Veranstaltungsreihe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle, KAH) Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_V-PR_EU5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Durchführung einer Veranstaltungsreihe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle, KAH)
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltungsreihe der DFG und der KAH in Bonn. Die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen der Reihe wird auf Basis einer nach Abnahme der Konzeption abzuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf.
Die Veranstaltungen finden in der KAH in Bonn statt.
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltungsreihe der DFG und der KAH in Bonn. Die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen der Reihe wird auf Basis einer nach Abnahme der Konzeption abzuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen.
Im Zentrum der Leistungen steht die Entwicklung eines Veranstaltungskonzepts in Zusammenarbeit mit dem AG, die inhaltliche und gestalterische Konzeption der Reihe sowie deren Umsetzung, die Entwicklung und Umsetzung eines Marketingkonzepts, die Planung und Durchführung der Veranstaltungen vor Ort und die Gesamtsteuerung der Reihe.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf.
Entwicklung eines Alternativkonzepts für Veranstaltungen ohne Präsenz.
Umsetzung nach Abschluss der Konzeptionsphase.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeption und Durchführung einer Veranstaltungsreihe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle, KAH)
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.