Entwicklung der wesentlichen technischen Komponenten (Wallet Lösung) des Projektes SDIKA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung der wesentlichen technischen Komponenten (Wallet Lösung) des Projektes SDIKA
Gegenstand der Ausschreibung sind die Erstellung und Inbetriebnahme einer Entwicklung der wesentlichen technischen Komponenten des Projektes: Prototypische Entwicklung der neuen Komponenten der SDI-X-Architektur und Integration existierender Komponenten (u.a. SDI-X-Adapter, SDI-X-Semantik, notwendige Anpassung der Partnerlösungen sowie die Integration der neuen nationalen eID).
Karlsruhe
Gegenstand der Ausschreibung sind die Erstellung und Inbetriebnahme einer Entwicklung der wesentlichen technischen Komponenten des Projektes: Prototypische Entwicklung der neuen Komponenten der SDI-X-Architektur und Integration existierender Komponenten (u.a. SDI-X-Adapter, SDI-X-Semantik, notwendige Anpassung der Partnerlösungen sowie die Integration der neuen nationalen eID).
zu II.1.7 wegen Wahrung der Vertraulichkeit der Angebotsinhalte wird der Auftragswert nicht genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Projekt Sichere Digitale Identitäten Karlsruhe ( SDIKA) ist aus dem Innovationswettbewerb „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausgewählt worden.
Gegenstand des Vertrages ist die Umsetzung "Sichere Digitale Identitäten Karlsruhe (SDIKA)".
Das Projekt hat enge technische Verknüpfungen zu den Schwesternprojekten ID-Ideal und ONCE, die für die Umsetzung "SDIKA" notwendig sind. Die Firma Jolocom GmbH hat bereits in den Schwesternprojekten als Konsortialpartner einen erheblichen Beitrag geleistet. Die Erfahrungen und technische Eingaben von der Firma Jolocom GmbH sind von maßgeblicher Bedeutung für die Realisierung der Umsetzungsphase von SDIKA. Das Projekt muss innerhalb von drei Jahren beendet sein (Vorgabe Förderungszeitraum) und dies ist nur mit der Firma Jolocom möglich, da kein anderes Unternehmen die erforderlichen Erfahrungen aus den Schwesternprojekten hat; diese Kenntnisse aber für die Umsetzung von SDIKA zwingend notwendig sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung der wesentlichen technischen Komponenten (Wallet Lösung) des Projektes SDIKA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).