Bündelungsplanung Neubau Revierpark Vonderort Referenznummer der Bekanntmachung: 384463-2021-DE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58455
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freizeit.ruhr
Adresse des Beschafferprofils: www.ausschreibungen.pd-g.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bündelungsplanung Neubau Revierpark Vonderort
Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beabsichtigt, das Gesundheits- und Freizeitbad Revierpark Vonderort klimafreundlich möglichst vollständig zu erneuern/neu zu errichten, wobei ggf. noch brauchbare Bestandsstruktur einbezogen werden kann. Für den Ersatzneubau des Gesundheits- und Freizeitbades sind Planungsleistungen zunächst der Objektplanung sowie Heizungs- und Lüftungstechnik und Statik einschließlich der Rückbauplanung für die nicht zu erhaltenden Gebäudeteile erforderlich, um einen Förderantrag vorbereiten zu können, der bei Erfolg Grundlage für die weitere Planung und Realisierung würde. Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hat bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die von den zuständigen Gremien freigegeben wurde. Es ist vorgesehen die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen und zunächst die Leistungen bis zum Fördermittelantrag (LP 1 – 2/3) fest zu beauftragen und die weiteren Leistungsphasen stufenweise abzurufen. Die vorgenannten Leistungen werden gebün
Oberhausen und Witten
Für den Neubau des Gesundheits- und Freizeitbads Revierpark Vonderort sind zunächst sämtliche Planungsleistungen für die Objektplanung sowie Heizung-Lüftung und Statik erforderlich bis zur Vorlage eines erfolgversprechenden Fördermittelantrags.
Als Planungsziel sind voraussichtlich die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2, d. h. eine Grundlagenermittlung, die Vorplanung sowie Projekt- und Planungsvorbereitung sowie ein Förderantrag vom Auftragnehmer zu erstellen. Die weiteren Leistungsphasen können vom Auftraggeber durch einseitigen schriftlichen Abruf stufenweise abgerufen werden.
Als besondere Leistungen des ersten, fest zu beauftragenden Leistungspakets werden ein digitales 3D-Modell mit Darstellung der Schlagschatten und eine thermische Simulation gefordert.
Der zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Leistungen für die Fertigstellung des Fördermittelantrages (LP 1-2/3) bis zum 3. Quartal 2022 zu erbringen sind, Fertigstellungstermin wäre voraussichtlich das dritte Quartal 2024. Die Gesamtkosten (KG 300 + 400) belaufen sich auf ca. 18 Mio. EUR, dabei liegt die KG 300 bei ca. 11 Mio. EUR und die KG 400 bei ca. 7 Mio. EUR (jeweils netto).
Im Rahmen des mit dem Angebot abzugebenden Konzepts zur ökologischen Gestaltung sind auch Grundrisse, Schnitte und Ansichten zu skizzieren.
Abruf der weiteren Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bündelungsplanung Neubau Revierpark Vonderort
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oosterhout
NUTS-Code: NL411 West-Noord-Brabant
Postleitzahl: 4903
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.