Hosting Berufswahlapp Referenznummer der Bekanntmachung: GIB 01/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 035-089459)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gib.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hosting Berufswahlapp
Mit der Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber die Beauftragung des Hostings der Berufswahlapp. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.gib.nrw.de
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://km-bw.de/,Lde/Startseite
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.berlin.de/sen/bjf/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.hamburg.de/bsb/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://kultusministerium.hessen.de/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.mags.nrw/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.schulministerium.nrw/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.gib.nrw.de
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.berlin.de/sen/bjf/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.hamburg.de/bsb/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://kultusministerium.hessen.de/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.mags.nrw/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]https://www.schulministerium.nrw/
VI.3)
Zusätzliche Angaben:
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
***
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. weitere mögliche Abrufberechtigte nach § 21 VgV
Weitere mögliche Abrufberechtigte nach § 21 VgV sind:
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Die Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring, 8-12, 28195 Bremen
- Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 124, 19055 Schwerin
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Carolaplatz 1, 01097 Dresden bzw. Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRJ4X
VI.3)
Zusätzliche Angaben:
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. weitere mögliche Abrufberechtigte nach § 21 VgV
Weitere mögliche Abrufberechtigte nach § 21 VgV sind:
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Die Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring, 8-12, 28195 Bremen
- Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 124, 19055 Schwerin
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Carolaplatz 1, 01097 Dresden bzw. Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRJ4X
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg ist kein Auftraggeber der gemeinsamen Beschaffung und aktuell nur möglicher Abrufberechtigte nach § 21 VgV