9491 Verfahrenstechnik/ Anlagenbau - Neubau Wasserwerk Schloß Holte-Stukenbrock Referenznummer der Bekanntmachung: SW-21-T-9491
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9491 Verfahrenstechnik/ Anlagenbau - Neubau Wasserwerk Schloß Holte-Stukenbrock
Verfahrenstechnik/ Anlagenbau - Neubau Wasserwerk Schloß Holte-Stukenbrock
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die nachstehende Leistungsbeschreibung umfasst die Lieferung , Montage ,Inbetriebnahme, inkl. Probe- und Optimierungsbetrieb der verfahrenstechnischenAusrüstung:• 5 Stk Brunnenpumpen mit Steigeleitung• 2 Stk Mehrschicht- Filterkessel• 2 Stk Ausrüstung TW- Kammer• 6 Stk Reinwasserpumpen• 2 Stk Spülwasserpumpen• 2 Stk Schlammpumpen• 3 Stk Sumpfpumpen• 1 Stk Spülluftgebläse• 1 Stk Druckwindkessel• Luftentfeuchter• Rohrleitungsbau für Roh -, Reinwasser und Zu- bzw. Abluft• Messtechnik• Hand - und E-Armaturen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.