Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI) – Elektro- und Leittechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI) – Elektro- und Leittechnik
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit zwei monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) und einem monovalent (Erdgas) befeuerten Mitteldruckdampfkessel (MDK3) in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 40,0 MW in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Der Lieferumfang enthält alle erforderlichen elektrischen und leittechnischen Komponenten für die Fernwärmebesicherungsanlage, ausgenommen hiervon sind die Kessel und die von den Kessellieferanten gelieferten Komponenten.
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit zwei monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) und einem monovalent (Erdgas) befeuerten Mitteldruckdampfkessel (MDK3) in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 40,0 MW in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Die Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:
— Kesselhaus (2 x GWK) mit außen liegendem Schornstein und außenliegendem Stahltreppenturm,
— Kesselhaus (1 x MDK3) mit außen liegendem Schornstein,
— Schaltanlagengebäude inkl. Traforäumen, Leittechnikraum,
— Einem außenstehenden Heizkondensator und Reduzierstation,
— Rohrbrücke
— Außenanlagen.
Der Lieferumfang enthält alle erforderlichen elektrischen und leittechnischen Komponenten für die Fernwärmebesicherungsanlage, ausgenommen hiervon sind die Kessel und die von den Kessellieferanten gelieferten Komponenten.
— 2 x 2-Wicklungstransformatoren 20 kV / 0,42 kV,
— 2 x 20 kV gasisolierte Schaltanlage,
— 2 x 400 V Niederspannungsschaltanlagen,
— Doppelboden,
— Kabeltrassen/Installationsrohre/Verkabelung,
— Beleuchtung und Steckdosen inkl. Kleinverteiler,
— Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich,
— Erweiterung Bestandsleittechnik mit Remote-I/O und Rangierverteiler Schränken,
— Messtechnik,
— LT-Unterverteiler,
— Brandmeldeunterzentrale, ELA,
— 2 Verrechnungsmessungen für die Wärmemenge,
— Telefon, LAN,
— Emissions-Messtechnik,
Zu dieser Veröffentlichung gibt es noch weitere Veröffentlichungen die in Verbindung zum Gesamtprojekt stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.