H174 / H198 Lieferung von Rillenschienen, Gleiskonstruktionen und Entwässerungskästen Referenznummer der Bekanntmachung: 042-22-E17
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
H174 / H198 Lieferung von Rillenschienen, Gleiskonstruktionen und Entwässerungskästen
Die vorliegende Anfrage gilt für die Lieferung der Schienen, der Gleiskonstruktionen und
Gleisentwässerungskästen zur Erneuerung der Weichen 135 und 136 im inneren Römerkreis
in der Heidelberger Weststadt sowie der Kreuzung 131 in Richtung Römerstraße und ca. 50
Gleis im Anschlussbereich.
Die Schienenteilungs- und Biegepläne sowie die Konstruktionspläne der Gleiskonstruktionen
sind ebenfalls Bestandteil des Lieferumfangs.
Geliefert werden sollen Rillenschienen der Form 59 R2/ 60 R2 sowie die
Gleiskonstruktionen.
Die vorliegende Anfrage gilt für die Lieferung der Schienen, der Gleiskonstruktionen und
Gleisentwässerungskästen zur Erneuerung der Weichen 135 und 136 im inneren Römerkreis
in der Heidelberger Weststadt sowie der Kreuzung 131 in Richtung Römerstraße und ca. 50
Gleis im Anschlussbereich.
Die Schienenteilungs- und Biegepläne sowie die Konstruktionspläne der Gleiskonstruktionen
sind ebenfalls Bestandteil des Lieferumfangs.
Geliefert werden sollen Rillenschienen der Form 59 R2/ 60 R2 sowie die
Gleiskonstruktionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) zu bestätigen.
Diese beinhaltet:
Erklärung, über den Eintrag in das Berufsregister.
Erklärung, über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers),
— Eintragung in Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.