Lieferung von 4 Solo- und 10 Gelenk-Stadtlinienbussen mit batterieelektrischem Antrieb
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reutlinger-stadtverkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 4 Solo- und 10 Gelenk-Stadtlinienbussen mit batterieelektrischem Antrieb
Lieferung von 4 Solo- und 10 Gelenk-Stadtlinienbussen mit batterieelektrischem Antrieb
Lieferung von 4 Solo- und 10 Gelenk-Stadtlinienbussen mit batterieelektrischem Antrieb inkl. Instandhaltung
Im Anschluss an die Eignungsprüfung durch die Vergabestelle werden maximal 5 Marktteilnehmer aufgefordert ein Angebot abzugeben. Voraussetzung ist, dass sie die aufgestellten zwingend zu erfüllenden Eignungskriterien vollständig erfüllt haben und sich bei den optionalen Kriterien unter den 5 Bewerbern mit der höchsten Punktzahl befinden. Nur bei Punktegleichheit werden ausnahmsweise mehr als 5 Marktteilnehmer aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
Nachweis eines Umsatzes des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bezogen auf die Lieferung von Erzeugnissen, die Gegenstand der Ausschreibung sind (Lieferung von batterieelektrischen Busfahrzeugen für den Einsatz im ÖPNV in der Europäischen Union oder der EFTA) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von durchschnittlich mindestens 15 Mio. EUR p.a. netto.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme p.a. für Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen:
Fertigung, Lieferung und Instandhaltung von batterieelektrischen Solo- und Gelenkbussen zum Einsatz im städtischen ÖPNV in der Europäischen Union oder der EFTA Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Es sind nur Referenzen mit dem Datum der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren vorzulegen (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung). Das hiermit anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht:
bei Referenznachweisen über die Lieferleistungen dem Abnahmedatum für die gelieferten Fahrzeuge durch den Leistungsempfänger.
Bei Referenznachweise über Instandhaltungsleistungen der Beginn der Leistungsausführung. In diesem Fall dürfen die Referenzen für abgeschlossene oder laufende Instandhaltungsaufträge abgegeben werden.
Es sind Referenz(en) über mindestens 3 gelieferte und endabgenommene batteriebetriebene Sololinienbusse an Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 11 und 13 m und der Gesamtkapazität von ca. 75, jedoch mindestens 60 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
mindestens 5 gelieferte und endabgenommene batteriebetriebene Gelenklinienbusse an Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 konstruiert als Gelenkfahrzeuge in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 17 und 19 m und der Gesamtkapazität von ca. 140, jedoch mindestens 120 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
mindestens eine Referenz über erbrachte Instandhaltungsleistungen von mindestens 5 batterieelektrisch betriebenen Stadtlinienbussen in einer eigenen Vertragswerkstatt für einen in der Europäischen Union oder der EFTA ansässigen Auftraggeber. Die Instandhaltungsleistungen müssen mindestens die Instandhaltung von Hochvolt-Komponenten (Elektrobus-spezifisch) beinhalten. Die Referenzen dürfen in diesem Fall für abgeschlossene oder laufende Instandhaltungsaufträge abgegeben werden. Bei laufenden Aufträgen müssen Instandhaltungsleistungen für mindestens 12 Monate nachgewiesen werden (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung).
Die Anforderungen können durch eine oder mehrere Referenzen gemeinsam erfüllt werden. Die geforderten Mindestmengen ergeben sich in Summe aus allen vorgelegten Referenzen und muss nicht in einem Auftrag ausgeliefert worden sein.
Darüber hinaus gibt der Bewerber seine Referenzen zu den nachfolgend aufgeführten Leistungen optional an. Für die vorgelegten, gültigen Referenzen erhält der Bewerber die angegebene Punktzahl.
Es werden nur die Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben, die sich unter den 5 Bewerbern mit der höchsten Punktzahl befinden. Nur bei Punktegleichheit werden ausnahmsweise mehr als 5 Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 5 Jahren abgenommen wurden (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung). Es werden nur abgenommene Referenzen gewertet.
optional weitere gelieferte und endabgenommene batteriebetriebene Sololinienbusse an Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Je Referenz müssen mindestens 3 Elektrobusse an einen Kunden geliefert werden. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 11 und 13 m und der Gesamtkapazität von ca. 75, jedoch mindestens 60 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
optional weitere gelieferte und endabgenommene batteriebetriebene Gelenklinienbusse an Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Je Referenz müssen mindestens 5 Elektrobusse an einen Kunden geliefert werden. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 konstruiert als Gelenkfahrzeuge in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 17 und 19 m und der Gesamtkapazität von ca. 140, jedoch mindestens 120 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
Wertung:
Die erreichte Punktezahl für die optionalen Referenzen setzt sich als Summe aller erreichten Punkte gemäß folgendem Schema zusammen:
Keine weiteren gültigen Referenzen vorgelegt = 0 Punkte Jede weitere vorgelegte gültige Referenz zu Punkt d) (je Referenz mit mindestens 3 batterieelektrisch betriebenen Sololinienbussen) = 2 Punkte Jede weitere vorgelegte gültige Referenz zu Punkt e) (je Referenz mit mindestens 5 batterieelektrisch betriebenen Gelenklinienbussen) = 6 Punkte Als Nachweis der angemessenen Qualität in der Ausführung der Leistungen hat der Bieter die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität und die Umweltmanagementmaßnahmen einschlägig zu beschreiben. Der Bieter kann die Gewährleistung der Qualität durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über Qualitätsmanagementnormen nach ISO 9001 und Umweltmanagementnormen nach ISO 14001 nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristverkürzung Teilnahmeantrag:
Da mit dem Teilnahmeantrag nur wenige Unterlagen gefordert sind wird die Frist auf 20 Kalendertage verkürzt.
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Bestimmungen des§ 160 Abs. 3 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland