Freibad Mählersbeck, Schadstoffsanierung und Rückbau Referenznummer der Bekanntmachung: B-0426-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freibad Mählersbeck, Schadstoffsanierung und Rückbau
Im Rahmen der Gesamtsanierung werden die Gebäude und die Becken schadstoffsaniert und rückgebaut. Die horizontalen und vertikalen Schachtbauten, sowie die Badeplatte werden ebenfalls rückgebaut.
Wuppertal
Schadstoffsanierung und Rückbau
Im Rahmen der Gesamtsanierung des Freibad Mählersbeck werden die 7 Gebäude (Sommerumkleide, teiloffenes massives 1,5 geschossiges Gebäude, Saalbau; massiver 2-geschossiger Bau, Technikgebäude, massiver, 1,5 geschossiger Bau, WC-Gebäude, massiver 1-geschosiger Bau, erdverfüllter Tribünenbereich wurde früher schon zurückgebaut und ist jetzt mit Erde verfüllt, Holzbaracke als Lager und drei Schwimmbecken (Schwimmer, Nichtschwimmer und Kinderbecken) schadstoffsaniert und rückgebaut.
Die Gebäude umfassen ca.5000 m3 umbauten Raum , die Schwimmbecken umfassen ca. 3100m3 umbauten Raum. Die Schadstoffsanierung umfasst die Bereiche Asbest, KMF, PAK, PCB und Altholz. Eine Versuchsfeldeinrichtung PCB Sanierung, Tagwasserhaltung, Bauschuttaufbereitung von ca. 4000 t, Verwertung und Entsorgung. Die horizontalen und vertikalen Schachtbauten, die Rutschenanlage, sowie die Badeplatte mit Aufbauten wie Tischtennisplatte, Beton, Betonblumenkübel etc. werden ebenfalls rückgebaut.
Zur Angebotsabgabe (bis zur Submission) sind gemäß Anlage C der Ausschreibungsunterlagen vorzulegen: EFB-Preisblatt 221 oder 222.
Auf Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen gemäß Anlage C der Ausschreibungsunterlagen vorzulegen: EFB-Preisblatt 223
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers gemäß Angaben in der Anlage C zur Bietererklärung innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Nachweise zu erbringen:
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung; Gewerbeanmeldung
Diese Nachweise dürfen zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein entsprechender Nachweis beizufügen. Sofern Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die Nachweise nach Aufforderung auch für diese vorzulegen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (incl. Schadstoffrisiko) (Versicherungspolice oder Deckungsbestätigung der Versicherung) mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
• Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall einzureichen.
• Mindestanforderungen an den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Abbruchmaßnahmen und / oder Schadstoffsanierung in Höhe von 1,5 Mio. € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
• Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die
Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für
Personen-, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Versicherungspolice/ Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Eigenerklärungen in der Bietererklärung (mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen)
• bei Nachunternehmereinsatz: Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen:
• Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
• Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich bei dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
• Nachweis der Zulassung nach GefStoffV
• Vorlage eines Nachweises TRGS 519, Anlage 3, für mindestens einen Vorarbeiter, der für die Auftragserfüllung eingesetzt wird
• Vorlage eines Nachweises TRGS 524 / DGUV-R 101-004, für mindestens einen Vorarbeiter, der für die Auftragserfüllung eingesetzt wird
• Vorlage einer Liste der Mitarbeiter mit Vorsorgeuntersuchung (G26, G1.2, G 40)
• Benennung der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASIG
• Liste der auf der Baustelle eingesetzten Geräte, Maschinen und Anlagen
Vorlage von mindestens 3 vergleichbare Referenz/en, die folgende Mindestanforderungen erfüllt/erfüllen:
- vergleichbarer Anteil von Schadstoffsanierung und Abbruchleistung
- Auftragsvolumen mind. 200.000 € netto
Im Falle einer Beauftragung sind die Arbeiten im kontaminierten Bereichen selbständig im eigenen Betrieb auszuführen.
Nachunternehmer sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung namentlich und mit dem zu beauftragenden Leistungsumfang zu benennen. Vorgesehene Wechsel von Nachunternehmer während der Ausführung sind dem AG rechtzeitig anzuzeigen. Die Qualifikation des vorgesehenen Nachunternehmers ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Wechsel von Nachunternehmern abzulehnen. Voraussetzung für die Genehmigung des Nachunternehmereinsatzes ist der Nachweis der Eignung/Qualifikation(Zulassung nach GefStoffV, TRGS 519 Anlage 3, positive Referenzen etc.; Nachweise wie Hauptunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 58-60, 42275 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die vollständig ausgefüllte Bietererklärung einreichen. Darin sind – neben bereits unter III. aufgeführten Erklärungen folgende weitere Eigenerklärungen abzugeben:
• Erklärung „Präqualifizierungsverzeichnis / Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“
• Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“
• Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
• Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen inkl. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage A zur Bietererklärung, bei Bietergemeinschaften einzureichen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft);
• Erklärung zur Berufsgenossenschaft
• bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B zur Bietererklärung)
Auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung sind folgende Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen:
• Namentliche Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmers
• Alle unter diesem und Punkt III. dieser Bekanntmachung benannten Eigenerklärungen- und Eignungsnachweise für den/ die
Nachunternehmer
• Verpflichtungserklärung/en, dass die Leistungserbringung durch den/ die gemeldeten Nachunternehmer oder den Verleiher von Arbeitskräften möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen dem Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bzw. Verleiher bestehenden Verbindung.
Für die Angebotsprüfung sind mit dem Angebot folgende leistungsbezogenen Unterlagen einzureichen:
Formblatt 221 „Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen“ oder 222 „Angaben zur Kalkulation über die Endsumme“.
Für die Angebotsprüfung sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende leistungsbezogenen Unterlagen einzureichen:
Formblatt 223 „Aufgliederung der Einheitspreise“.
Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland