BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Rohbau / 020-21-00018 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-21-00018
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Rohbau / 020-21-00018
Rohbauarbeiten zur Erstellung eines Gebäudes
Von-Seydlitz-Kaserne Kalkar, Gebäude 48 Römerstraße 22 47546 Kalkar
2.100 m3 Erdreich ab -2,00 bis - 4,00 m ausheben, laden, transportieren und lagern.
3.450 m3 Boden einbauen und verdichte
100 m3 Grabenaushub
764 m Grundleitungen DN 110 bis DN 200
1 St. Pumpstation
930 m2 Stahlbetonbodenplatte als weiße Wanne
3.550 m2 Stahlbetondeckenplatten einschließlich glatter Schalung
1.450 m2 Stahlbetonwände D = 20 - 30 cm einschließlich glatter Schalung
1.980 m2 KS Mauerwerk aus KS- Planblöcken D = 20 cm bis 24 cm
1.030 m2 Klinker Verblendmauerwerk
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, daß das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist.
Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, daß das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist.
Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, daß das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist.
Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, daß das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist.
Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Die ausführenden Mitarbeiter müssen vor Zutritt zur Liegenschaft mit dem ausgefüllten Formular "Besucher-/Fremdfirmenanmeldung" angemeldet werden. Mitarbeiter mit Nationalität eines Landes der "Staatenliste" zur Sicherheitsüberprüfung erhalten keinen Zutritt.
Es gelten die Bedingungen für Aufträge in militärischen Liegenschaften (FB 247MIL).
Abschnitt IV: Verfahren
Öffnung der Angebote erfolgt digital über Vergabemarktplatz.
Ohne Bieterbeteiligung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY0D8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.