Leitungsumverlegung / Infrastruktur (Gas, TW, Kälte, E-Säule, Sicherung Infrastruktur) - Neubau Labor- und Bürogebäude Helmholtz-Institut Münster 2 (HI-MS 2), Geb. 50.15 Referenznummer der Bekanntmachung: B80/42282000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Leitungsumverlegung / Infrastruktur (Gas, TW, Kälte, E-Säule, Sicherung Infrastruktur) - Neubau Labor- und Bürogebäude Helmholtz-Institut Münster 2 (HI-MS 2), Geb. 50.15
Infrastrukturarbeiten - Verlegung der Kälteleitungen (KMR 2 x DN 250/400), ca. 220 m (Vor- und Rücklauf).
- Umbindung von Kälteanschlussleitungen (FHK 75/171 bis 200/310), ca. 100 m
- Oberflächenaufbruch und Wiederherstellung (Asphalt), ca. 380 m²
- Umlegung der vorh. TW-Leitung PE-HD, DA 110 x 10 mm, SDR 11, ca. 30 m
- Umlegung der vorh. RW-Entwässerung DN 150, ca. ca. 45 m
- Umlegung der vorh. Gasanschlussleitung DA 125 x 11,4 mm, ca. 60 m
- Verlegung von neuen Regenwasseranschlussleitung bis DN 150, ca. 30 m
- Verlegung einer neuen Schmutzwasseranschlussleitung DN 150, ca. 5 m
- Verlegung von Fernwärmeanschlussleitungen KMR-Leitung DN 125/250 (Vor- und Rücklauf), ca. 60 m
- Verlegung von Leerrohren bis DN 160 einschl. Kabelzugschächte, ca. 140 m
Corrensstraße, 48149 Münster
Infrastrukturarbeiten - Verlegung der Kälteleitungen (KMR 2 x DN 250/400), ca. 220 m (Vor- und Rücklauf).
- Umbindung von Kälteanschlussleitungen (FHK 75/171 bis 200/310), ca. 100 m
- Oberflächenaufbruch und Wiederherstellung (Asphalt), ca. 380 m²
- Umlegung der vorh. TW-Leitung PE-HD, DA 110 x 10 mm, SDR 11, ca. 30 m
- Umlegung der vorh. RW-Entwässerung DN 150, ca. ca. 45 m
- Umlegung der vorh. Gasanschlussleitung DA 125 x 11,4 mm, ca. 60 m
- Verlegung von neuen Regenwasseranschlussleitung bis DN 150, ca. 30 m
- Verlegung einer neuen Schmutzwasseranschlussleitung DN 150, ca. 5 m
- Verlegung von Fernwärmeanschlussleitungen KMR-Leitung DN 125/250 (Vor- und Rücklauf), ca. 60 m
- Verlegung von Leerrohren bis DN 160 einschl. Kabelzugschächte, ca. 140 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leitungsumverlegung / Infrastruktur (Gas, TW, Kälte, E-Säule, Sicherung Infrastruktur) - Neubau Labor- und Bürogebäude Helmholtz-Institut Münster 2 (HI-MS 2), Geb. 50.15
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.batteux.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]