Neuausstattung der Besprechungsräume der KVBW Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2021/12-0049_ZVS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]39
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausstattung der Besprechungsräume der KVBW
Lieferung & Montage von Videokonferenzsystemen, Fernsehgeräten, Digitalen Flipcharts und Zubehör in 4 Losen:
- Los 1: Hardware für Videokonferenzsystem
- Los 2: Fernsehgeräte
- Los 3: Digitale Flipcharts
- Los 4: Zubehör & Montage
Konferenz Hardware
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Sundgauallee 27 79114 Freiburg
Lieferung von Cisco Room Kits und dazugehörigen Tisch- und Deckenmikrophonen
- Room Kit Mini sowie kompatible Halterung:
- geschätzt: 33 Stück
- maximal: 50 Stück
- Room Kit Plus sowie kompatible Halterung:
- geschätzt: 11 Stück
- maximal: 20 Stück
- Tischmikrophone
- geschätzt: 12 Stück
- maximal: 50 Stück
- Deckenmikrophone
- geschätzt: 12 Stück
- maximal: 40 Stück
Je Los besteht die Möglichkeit, den Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit von 24 Monaten einmalig um 12 Monate zu verlängern.
Fernsehgeräte
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Sundgauallee 27 79114 Freiburg
Lieferung von Fernsehgeräten in zwei Größen nach Bedarf:
- Modell 64-65 Zoll:
- geschätzt: 18 Stück
- maximal: 60 Stück
- Modell 85-86 Zoll:
- geschätzt: 9 Stück
- maximal: 30 Stück
Je Los besteht die Möglichkeit, den Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit von 24 Monaten einmalig um 12 Monate zu verlängern.
Digitale Flipcharts
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Sundgauallee 27 79114 Freiburg
Lieferung von Digitalen Flipcharts in zwei Größen nach Bedarf:
- Modell 64-65 Zoll
- geschätzt: 40 Stück
- maximal: 50 Stück
- Modell 85-86 Zoll
- geschätzt: 5 Stück
- maximal: 10 Stück
Je Los besteht die Möglichkeit, den Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit von 24 Monaten einmalig um 12 Monate zu verlängern.
Montage und Zubehör
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Sundgauallee 27 79114 Freiburg
Lieferung von Zubehör sowie Installation an den vier Standorten der KVBW:
- Lieferung verschiedener mobiler Halterungssysteme für Fernsehgeräte und Digitale Flipcharts
- Lieferung verschiedener Wandhalterungen für Fernsehgeräte und Digitale Flipcharts
- Installation von Room Kits, Fernsehgeräten, Digitalen Flipcharts sowie dazugehörigem Zubehör:
- Stuttgart: geschätzt 4 Installationstermine, maximal 5 Termine
- Reutlingen: geschätzt 2 Installationstermine, maximal 3 Termine
- Karlsruhe: geschätzt 3 Installationstermine, maximal 4 Termin
- Freiburg: geschätzt 2 Intallationstermine, maximal 3 Termine
Je Los besteht die Möglichkeit, den Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit von 24 Monaten einmalig um 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (BG) zu erbringen. Der/die Bieter/BG kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und;
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU (s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
2) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
4) ggf. Nachunternehmererklärung
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO i.Vm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsjahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- & Vermögensschäden
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechenden Dienstleistungen in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren
zu 1) mindestens die genannten Deckungssummen
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die in den letzten zwei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen durch die Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
2) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YYDX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/