2021-0488 Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0488
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-0488 Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz
Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz in 2 Losen (Dekorationen und Vertikalanlagen) für 2 Jahre zuzüglich 1 Jahr Verlängerungsoption
Los 1 - Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz (Dekorationen)
Duisburg innerhalb des gesamten Stadtgebietes von Duisburg
Lieferung und Montage, Reinigung und Reparaturen von innenliegendem Sicht- und Sonnenschutz, insbes. Dekorationen (Los 1)
Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr
Los 2 - Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz (Vertikalanlagen)
Duisburg innerhalb des gesamten Stadtgebietes von Duisburg
Lieferung und Montage von innenliegendem Sicht- und Sonnenschutz - Vertikalanlagen (Los 2)
Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Firma Gröting
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Firma Gröting
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDBH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.