2021-0450 Leistungen für zwei Quartiersmanagements/-büros in Duisburg Marxloh und Alt-Hamborn Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0450
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-0450 Leistungen für zwei Quartiersmanagements/-büros in Duisburg Marxloh und Alt-Hamborn
Die Stadt Duisburg setzt unter Einsatz von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW die Gesamtmaßnahme das "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" von 2021 bis voraussichtlich 2026 um. Diese umfasst die im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh", April 2020) aufgeführten Einzelmaßnahmen. Rahmengebende Leitthemen der Gesamtmaßnahme sind "Integration und Bildung", "soziale und ökonomische Stabilisierung", "Umweltgerechtigkeit, Klimaschutz und -anpassung" sowie "Teilhabe und Öffentlichkeitsarbeit".
Zur Unterstützung bei der Umsetzung des gesamten Prozesses vergibt die Stadt Duisburg an einen oder mehrere fachlich geeignete Dienstleister aus dem Bereich Planung und Architektur die Dienstleistungen der Quartiersmanagements Marxloh und Alt-Hamborn. Die beiden Quartiersmanagement Marxloh und Alt-Hamborn, die in zwei Losen ausgeschrieben werden, haben die Federführung im Rahmen der zu erbringenden Leistungen inne.
Quartiersmanagement/Quartiersbüro Marxloh
Kaiser-Friedrich-Str. 20-24 47169 Duisburg Es ist vorgesehen, ein Quartiersbüro in Marxloh auf der Kaiser-Friedrich-Str. 20-24, 47169 Duisburg, zu übernehmen.
Ein genauer Standort für das Quartiersbüro im Stadtteil Alt-Hamborn existiert noch nicht bzw. steht noch nicht fest., 47166 Duisburg
Die Arbeit der im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu vergebenden Quartiersmanagements an den beiden Standorten Marxloh und Alt-Hamborn sollen vrs. ab Sommer 2022, auf der Grundlage des ISEK (sieh Leistungsverzeichnis), die städtebaulichen Teilprojekte des Modellvorhabens unterstützen, begleiten, umsetzen und miteinander vernetzen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Konzipierung, Planung, Durchführung und Dokumentation der Beteiligungsprozesse zu 11 Teilprojekten sowie Information und Öffentlich-keitsarbeit. Hinzu kommen der Auf-/Ausbau der Akteursnetzwerke im Stadtteil und die Gewähr-leistungen einer kontinuierlichen Präsenz an den beiden Standorten. Die Quartiersmanage-ments und die Arbeit der Quartiersbüros sollen angepasst an die jeweils bestehenden Bedarfe und auf der Grundlage der jeweils vorhandenen Strukturen in den beiden Stadtteilen entwickelt werden. Folgende Aufgaben sollen von den Quartiersmanagements wahrgenommen werden:
LOS 1: Quartiersmanagement Marxloh
Hauptaufgabenfeld des Quartiersbüros Marxloh wird die Begleitung und Umsetzung der Teilpro-jekte des Modellvorhabens und von Einzelmaßnahmen im Bereich Marxloh sein.
Dazu folgende Teilprojekte (TP):
- TP 1: Flankierende Maßnahmen (Wissenschaftliche Begleitung/formative Evaluation, Studie "Ankunftsstadtteil im Stress", die zusätzlich extern beauftragt werden) sowie das Quartiersmanagement Marxloh und Alt-Hamborn
- TP 2: Ausbau der drei Marxloher Grundschulen als multifunktionale Bildungsstan-dorte - Einrichtung von "Elternlandeplätzen" (Familienzentren an drei Grundschulen)
- TP 3: klimagerechter Umbau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Regional-zentrum Nord (RiZ)
- TP 4: Erweiterung Familienzentrum Julius-Birck-Straße
- Teilprojekt 5: Soziale und ökonomische Stabilisierung Zentrum Marxloh
- Teilprojekt 7: Sicherheit und Kriminalprävention, die zusätzlich extern beauftragt werden
- Teilprojekt 10: Freiraumgestaltung Friedrich-Park
- TP 11: Neu-, Umnutzung und Rückbau von Problemimmobilien
- TP 12: Bewegungsparcours "Rund um Marxloh" - Sport, Gesundheit und Bewegung
- (ggf. TP 14: Sport- und Gesundheitshaus (Reserveprojekt))
Die TP 8 und 9 wurden aufgrund inzwischen geänderter Rahmenbedingungen gestrichen. Für die Teilprojekte werden jeweilige Teilprojektleitungen in den Fachressorts eingerichtet.
Folgende Leistungen des Quartiersbüros Marxloh sind im Rahmen der Leistungsbau-steine (LB) und bezogen auf die Teilprojekte (TP) des Modellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" im Quartiersmanagement in Marxloh vorgesehen
LB 1: Betrieb des Quartiersbüros Marxloh und allgemeines Stundenbudget
LB 2: Projektmanagement
LB 3: Strategiekonzepte
- LB 3.1: Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
- LB 3.2: Beteiligungskonzept
- LB 3.3: Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
LB 4: Öffentlichkeitsarbeit, Information und Stadtteilimage
LB 5: Gestaltung von Beteiligungsprozessen
LB 6: Quartiersarchitekt*in und klimagerechtes Dach-, Hof- und Fassadenprogramm
LB 7: Integrierte Stadtteilarbeit
- LB 7.1: Vor-Ort-Arbeit im Quartiersbüro
- LB 7.2: Akteursnetzwerke
- LB 7.3: Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
- LB 7.4: Sicherheit und Kriminalprävention
LB 8: Berichtswesen und Evaluation
LOS 2: Quartiersmanagement Alt-Hamborn
Hauptaufgabenfeld des Quartiersbüros Alt-Hamborn wird die Begleitung und Umsetzung der Teilprojekte des Modellvorhabens und von Einzelmaßnahmen im Bereich Alt-Hamborn sein. Dazu zählen folgende Teilprojekte (TP):
- TP 1: Flankierende Maßnahmen (Wissenschaftliche Begleitung/formative Evaluation, Studie "Ankunftsstadtteil im Stress", die zusätzlich extern beauftragt werden) sowie das Quartiersmanagement Marxloh und Alt-Hamborn
- TP 6: Soziale und ökonomische Stabilisierung Zentrum Hamborn
- TP 7: Sicherheit und Kriminalprävention
- TP 11: Neu-, Umnutzung und Rückbau von Problemimmobilien
- TP 13: Jugendzentrum Alt-Hamborn
Die TP 8 und 9 wurden aufgrund inzwischen geänderter Rahmenbedingungen gestrichen.
Für die Teilprojekte werden jeweilige Teilprojektleitungen in den Fachressorts eingerichtet.
Folgende Leistungen des Quartiersbüro Alt-Hamborn sind im Rahmen der Leistungsbausteine (LB) und bezogen auf die Teilprojekte (TP) des Modellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" im Quartiersmanagement in Alt-Hamborn vorgesehen.
LB 1: Betrieb des Quartiersbüros Alt-Hamborn und allgemeines Stundenbudget
LB 2: Projektmanagement
LB 3: Strategiekonzepte
- LB 3.1: Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
- LB 3.2: Beteiligungskonzept
- LB 3.3: Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
LB 4: Öffentlichkeitsarbeit, Information und Stadtteilimage
LB 5: Gestaltung von Beteiligungsprozessen
LB 6: Quartiersarchitekt*in und klimagerechtes Dach-, Hof- und Fassadenprogramm
LB 7: Integrierte Stadtteilarbeit
- LB 7.1: Vor-Ort-Arbeit im Quartiersbüro
- LB 7.2: Akteursnetzwerke
- LB 7.3: Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
- LB 7.4: Sicherheit und Kriminalprävention
LB 8: Berichtswesen und Evaluation
Die genannten Leistungsbausteine sollen einen groben Überblick über die zu erwartenden Aufgaben für die Erbringung der Dienstleistung Quartiersmanagements in Marxloh und Alt-Hamborn bieten. Eine genaue und vollständige Auflistung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Durch regelmäßige Abstimmungen soll ein effizienter und fachlicher Austausch zwischen den Strukturen des Stadtteil- und Quartiersmanagements in Marxloh und Alt-Hamborn und zum noch bis 2023 laufenden ISEK-Prozess gewährleistet werden und die somit jeweilige Arbeit inhaltlich ergänzen.
Die Beschaffung ist im Bereich "Auftragsgegenstand" sowohl allgemein als auch für beide Lose explizit beschrieben.
Quartiersmanagement/Quartiersbüro Alt-Hamborn
Kaiser-Friedrich-Str. 20-24 47169 Duisburg Es ist vorgesehen, ein Quartiersbüro in Marxloh auf der Kaiser-Friedrich-Str. 20-24, 47169 Duisburg, zu übernehmen.
Ein genauer Standort für das Quartiersbüro im Stadtteil Alt-Hamborn existiert noch nicht bzw. steht noch nicht fest., 47166 Duisburg
Die Arbeit der im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu vergebenden Quartiersmanagements an den beiden Standorten Marxloh und Alt-Hamborn sollen vrs. ab Sommer 2022, auf der Grundlage des ISEK (sieh Leistungsverzeichnis), die städtebaulichen Teilprojekte des Modellvorhabens unterstützen, begleiten, umsetzen und miteinander vernetzen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Konzipierung, Planung, Durchführung und Dokumentation der Beteiligungsprozesse zu 11 Teilprojekten sowie Information und Öffentlich-keitsarbeit. Hinzu kommen der Auf-/Ausbau der Akteursnetzwerke im Stadtteil und die Gewähr-leistungen einer kontinuierlichen Präsenz an den beiden Standorten. Die Quartiersmanage-ments und die Arbeit der Quartiersbüros sollen angepasst an die jeweils bestehenden Bedarfe und auf der Grundlage der jeweils vorhandenen Strukturen in den beiden Stadtteilen entwickelt werden. Folgende Aufgaben sollen von den Quartiersmanagements wahrgenommen werden:
LOS 1: Quartiersmanagement Marxloh
Hauptaufgabenfeld des Quartiersbüros Marxloh wird die Begleitung und Umsetzung der Teilpro-jekte des Modellvorhabens und von Einzelmaßnahmen im Bereich Marxloh sein.
Dazu folgende Teilprojekte (TP):
- TP 1: Flankierende Maßnahmen (Wissenschaftliche Begleitung/formative Evaluation, Studie "Ankunftsstadtteil im Stress", die zusätzlich extern beauftragt werden) sowie das Quartiersmanagement Marxloh und Alt-Hamborn
- TP 2: Ausbau der drei Marxloher Grundschulen als multifunktionale Bildungsstan-dorte - Einrichtung von "Elternlandeplätzen" (Familienzentren an drei Grundschulen)
- TP 3: klimagerechter Umbau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Regional-zentrum Nord (RiZ)
- TP 4: Erweiterung Familienzentrum Julius-Birck-Straße
- Teilprojekt 5: Soziale und ökonomische Stabilisierung Zentrum Marxloh
- Teilprojekt 7: Sicherheit und Kriminalprävention, die zusätzlich extern beauftragt werden
- Teilprojekt 10: Freiraumgestaltung Friedrich-Park
- TP 11: Neu-, Umnutzung und Rückbau von Problemimmobilien
- TP 12: Bewegungsparcours "Rund um Marxloh" - Sport, Gesundheit und Bewegung
- (ggf. TP 14: Sport- und Gesundheitshaus (Reserveprojekt))
Die TP 8 und 9 wurden aufgrund inzwischen geänderter Rahmenbedingungen gestrichen. Für die Teilprojekte werden jeweilige Teilprojektleitungen in den Fachressorts eingerichtet.
Folgende Leistungen des Quartiersbüros Marxloh sind im Rahmen der Leistungsbau-steine (LB) und bezogen auf die Teilprojekte (TP) des Modellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" im Quartiersmanagement in Marxloh vorgesehen
LB 1: Betrieb des Quartiersbüros Marxloh und allgemeines Stundenbudget
LB 2: Projektmanagement
LB 3: Strategiekonzepte
- LB 3.1: Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
- LB 3.2: Beteiligungskonzept
- LB 3.3: Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
LB 4: Öffentlichkeitsarbeit, Information und Stadtteilimage
LB 5: Gestaltung von Beteiligungsprozessen
LB 6: Quartiersarchitekt*in und klimagerechtes Dach-, Hof- und Fassadenprogramm
LB 7: Integrierte Stadtteilarbeit
- LB 7.1: Vor-Ort-Arbeit im Quartiersbüro
- LB 7.2: Akteursnetzwerke
- LB 7.3: Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
- LB 7.4: Sicherheit und Kriminalprävention
LB 8: Berichtswesen und Evaluation
LOS 2: Quartiersmanagement Alt-Hamborn
Hauptaufgabenfeld des Quartiersbüros Alt-Hamborn wird die Begleitung und Umsetzung der Teilprojekte des Modellvorhabens und von Einzelmaßnahmen im Bereich Alt-Hamborn sein. Dazu zählen folgende Teilprojekte (TP):
- TP 1: Flankierende Maßnahmen (Wissenschaftliche Begleitung/formative Evaluation, Studie "Ankunftsstadtteil im Stress", die zusätzlich extern beauftragt werden) sowie das Quartiersmanagement Marxloh und Alt-Hamborn
- TP 6: Soziale und ökonomische Stabilisierung Zentrum Hamborn
- TP 7: Sicherheit und Kriminalprävention
- TP 11: Neu-, Umnutzung und Rückbau von Problemimmobilien
- TP 13: Jugendzentrum Alt-Hamborn
Die TP 8 und 9 wurden aufgrund inzwischen geänderter Rahmenbedingungen gestrichen.
Für die Teilprojekte werden jeweilige Teilprojektleitungen in den Fachressorts eingerichtet.
Folgende Leistungen des Quartiersbüro Alt-Hamborn sind im Rahmen der Leistungsbausteine (LB) und bezogen auf die Teilprojekte (TP) des Modellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" im Quartiersmanagement in Alt-Hamborn vorgesehen.
LB 1: Betrieb des Quartiersbüros Alt-Hamborn und allgemeines Stundenbudget
LB 2: Projektmanagement
LB 3: Strategiekonzepte
- LB 3.1: Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
- LB 3.2: Beteiligungskonzept
- LB 3.3: Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
LB 4: Öffentlichkeitsarbeit, Information und Stadtteilimage
LB 5: Gestaltung von Beteiligungsprozessen
LB 6: Quartiersarchitekt*in und klimagerechtes Dach-, Hof- und Fassadenprogramm
LB 7: Integrierte Stadtteilarbeit
- LB 7.1: Vor-Ort-Arbeit im Quartiersbüro
- LB 7.2: Akteursnetzwerke
- LB 7.3: Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
- LB 7.4: Sicherheit und Kriminalprävention
LB 8: Berichtswesen und Evaluation
Die genannten Leistungsbausteine sollen einen groben Überblick über die zu erwartenden Aufgaben für die Erbringung der Dienstleistung Quartiersmanagements in Marxloh und Alt-Hamborn bieten. Eine genaue und vollständige Auflistung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Durch regelmäßige Abstimmungen soll ein effizienter und fachlicher Austausch zwischen den Strukturen des Stadtteil- und Quartiersmanagements in Marxloh und Alt-Hamborn und zum noch bis 2023 laufenden ISEK-Prozess gewährleistet werden und die somit jeweilige Arbeit inhaltlich ergänzen.
Die Beschaffung ist im Bereich "Auftragsgegenstand" sowohl allgemein als auch unterteilt für beide Lose explizit beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe Ihres Teilnahmeantrages bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
- Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß §§123, 126 GWB gegen das/die bietende(n) Unternehmen vorliegen.
Befähigung zur Berufsausübung:
- Für die Bearbeitung des Auftrages müssen die Unternehmen entsprechende personelle Kapazitäten vorhalten. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft hat/haben daher nachzuweisen, dass er/sie mindestens über vier technische Mitarbeiter*innen mit (Fach-)Hochschulabschluss verfügt.
- Für das zur Erbringung der Leistungen "Quartiersmanagement" allgemein benannte Personal ist jeweils ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (B.Sc., B.A., B.Eng., Dipl.-Ing, Dipl.-Geogr., Dipl.-Sozialw., Dipl.-Päd., M.Sc., M.A., M.Eng.) in Stadt-/Raumplanung, Geographie, Sozialwissenschaften, Architektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung nachzuweisen.
- Für die Projektleitung des Quartiersmanagements ist ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Dipl.-Ing, Dipl-Geogr., M.Sc., M.A., M.Eng.) vorzugsweise in den Fachrichtungen Stadt-/Raumplanung, Geographie, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung nachzuweisen.
- Für die zur Leistungserbringung "Quartiersarchitekt*in" hauptverantwortliche(n) Person(en) muss ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Architektur (Dipl.-Ing, M.Sc., M.A., M.Eng. oder ein vergleichbarer Abschluss) und die Zulassung in einer Architektenkammer nachgewiesen werden.
- Kommunikationssprache für das gesamte Verfahren und die Auftragserfüllung ist Deutsch. Daher muss das eingesetzte Personal der Auftragnehmer*in(nen) die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Mit der Abgabe Ihres Teilnahmeantrages bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass
Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Zum Nachweis, dass keine Insolvenzgefahr Ihres Unternehmens vorliegt, muss ein (geprüfter) Jahresabschluss oder ein vergleichbares Dokument (z. B. ein Geschäftsbericht) aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) eingereicht werden.
Das Bundesmodellvorhaben läuft über einen langen Zeitraum, verfolgt eine komplexe Aufgabenstellung und zielt auf sehr heterogene Nutzungs-, Eigentümer*innen-, Akteurs- und Sozialstruktur in der Gebietskulisse. In dem Bundesmodellvorhaben sollen komplexe Prozesse der Projekt- und Stadtteilentwicklung mit umfangreicher Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund der zu bewältigen Aufgaben müssen das/die bietende/n Unternehmen eine entsprechende technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen nach-weisen. Je Eignungspunkt (siehe Anlage A_02 und A_03 der Vergabeunterlagen) sind zwei Referenzauf-träge/-projekte Ihres/r Unternehmen vorzuweisen. Die Referenzprojekte müssen dabei aus den letzten 5 Kalenderjahren (Stichtag: Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung) stammen.
Zu jedem als Eignungsnachweis herangezogenen Referenzprojekt ist ein eigener Steckbrief nach dem vorgegebenen Muster anzufertigen und, falls möglich, Ansprechpersonen der damaligen Auf-traggeber*innen mit Kontaktdaten zu benennen. Ein Referenzprojekt kann dabei als Nachweis für mehrere der unten genannten Punkte gleichzeitig herangezogen werden, wenn diese für beide als geforderter Nachweis zulässig sind.
Eine Referenz wird als Eignungsnachweis anerkannt, wenn bei dem/n jeweiligen betreffenden "Eignungspunkt/en" mindestens zwei der unter "Beschreibung der Referenz" benannten "typi-schen Aufgaben" erfüllt sind.
Zu folgenden Eignungspunkten sind jeweils zwei Referenzen des/der Bieter*in einzureichen:
- Erfahrungen im Betreiben eines Ortsteil-, Quartiers- oder Stadtteilbüros von mindestens drei Jahren oder Beauftragung als Sanierungsträger*in im Rahmen von Städtebauförder-maßnahmen, die in der "Sozialen Stadt" umgesetzt wurden,
- Erfahrungen in der Vorort- und akteursbezogenen Netzwerkarbeit im Ortsteil,
- Erfahrungen in der Organisation, fachlich inhaltlichen Planung, Gestaltung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen unterschiedlichen Zuschnitts für beteiligungsorientierte Prozesse im Rahmen der integrierten Stadt(teil)erneuerung,
- Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung im Rahmen der inte-grierten Stadt(teil)erneuerung,
- Erfahrungen in der Entwicklung der lokalen Ökonomie,
- Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Instandsetzungs-, (energetischen) Mo-dernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Immobilien und deren Förderung sowie dem Umgang mit Problemimmobilien.
Bitte füllen Sie zudem zuletzt das Formblatt "Liste der Eignungsreferenzen" zur Zuordnung, welche Eignung mit welcher Referenz nachgewiesen wird, aus (Anlage A_03 Liste Eignungsreferenzen). Bitte tragen Sie dazu die entsprechend in den Steckbriefen festgelegten Nummern ein und kreuzen Sie zutreffende Felder an.
Quartiersarchitekt*in: BauKaG NRW
Die Leistungen des Quartiersarchitekten / der -architektin ist dem Berufsstand des Architekten / der Architektin vorbehalten.
Der Nachweis über eine Kammerzugehörigkeit ist zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDR3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.