Schülerspezialverkehr für die Eickhofschule im Kreis Herford Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-40 ZV 38/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr für die Eickhofschule im Kreis Herford
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I), Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, Teile des Schülerspezialverkehrs für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
LOS 2 - Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 2 - Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“:
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I) Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, Los 2 und 3 des Schülerspezialverkehrs für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Eickhofschule in den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde.
Zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes umfasst die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO. Das erforderliche Begleitpersonal ist beim Auftragnehmer beschäftigt und von ihm zu stellen. Die Kosten für das Begleitpersonal sind in der Vergütung gemäß § 10 Nr. 1 des Vertragsentwurfes (Teil II Ziffer 1 der Vergabeunterlagen) enthalten.
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 besuchen zurzeit 157 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 89 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr der neu ausgeschriebenen Lose 2 und 3 teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in drei Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden.
Die aufgeführten Schüler- und Kilometerangaben entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des Schuljahres 2021/2022. Die Kilometerangaben sind als Durchschnittswerte zu verstehen. Da dem Auftragnehmer die Linienplanung und die Einsatzplanung der Fahrzeuge obliegen, wird auf die Angabe einer Linienanzahl verzichtet.
Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Schuljahre und Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler ändern.
Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schülerinnen und Schüler trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Los 2
Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“
Schuljahr 2021/2022 (amtlicher Stichtag: 15.10.2021)
• 69 Schülerinnen und Schüler
• 235 Kilometer einfache Fahrt
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Eickhofschule in den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Vertrag einmalig um das Schuljahr 2024/2025 zu verlängern. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
LOS 3 - Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 3 - Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“:
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I) Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, Los 2 und 3 des Schülerspezialverkehrs für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Eickhofschule in den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde.
Zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes umfasst die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO. Das erforderliche Begleitpersonal ist beim Auftragnehmer beschäftigt und von ihm zu stellen. Die Kosten für das Begleitpersonal sind in der Vergütung gemäß § 10 Nr. 1 des Vertragsentwurfes (Teil II Ziffer 1 der Vergabeunterlagen) enthalten.
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 besuchen zurzeit 157 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 89 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr der neu ausgeschriebenen Lose 2 und 3 teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in drei Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden.
Die aufgeführten Schüler- und Kilometerangaben entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des Schuljahres 2021/2022. Die Kilometerangaben sind als Durchschnittswerte zu verstehen. Da dem Auftragnehmer die Linienplanung und die Einsatzplanung der Fahrzeuge obliegen, wird auf die Angabe einer Linienanzahl verzichtet.
Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Schuljahre und Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler ändern.
Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schülerinnen und Schüler trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.
Los 3
Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“
Schuljahr 2021/2022 (amtlicher Stichtag: 15.10.2021)
• 20 Schülerinnen und Schüler
• 105 Kilometer einfache Fahrt
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Eickhofschule in den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Vertrag einmalig um das Schuljahr 2024/2025 zu verlängern. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist).
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen.
c) Selbst gefertigte Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen (Name, Straße, PLZ, Ort, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail, Rechtsform, Eigentümer, Gründungsjahr, Stammkapital bei GmbH/AG, Anzahl der Beschäftigten).
d) Antikorruptionserklärung.
e) Bietergemeinschaftserklärung, falls erforderlich. Bei Bietergemeinschaften sind zudem die vorgenannten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen sowie zusätzlich die Bietergemeinschaftserklärung.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung des Bieters zum Abschluss einer solchen für den Auftragsgegenstand;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum leistungsspezifischen Umsatz, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist;
c) Vorlage einer aktuellen (d. h. nicht älter als 3 Monate ab Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist) allgemeinen Bankauskunft/Bonitätsbescheinigung einer Bank innerhalb der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und die Kontoführung, über die der Geschäftsverkehr bezüglich der ausgeschriebenen Schülerbeförderung abgewickelt wird;
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Ausstelldatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist);
e) Aktueller Nachweis der zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist diese das zuständige Finanzamt) über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist);
f) Aktueller Nachweis der zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist das die Berufsgenossenschaft) über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist).
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher (d.h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/ Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
zu a) Mindestdeckungssumme von 5 Mio. Euro je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis ist vom Bieter mit Vertragsschluss vorzulegen.
zu b) Der leistungsbezogene Umsatz muss durchschnittlich mindestens brutto 45.000,- € jährlich betragen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
a) Es ist mindesten eine vergleichbare Referenz des Bieters aus den letzten fünf Geschäftsjahren (vom 01.01.2017 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote) mit kurzer Beschreibung des Auftrags, Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Zeitraum und Ort der Ausführung vorzulegen. Vergleichbar sind Leistungen, die eine regelmäßige Beförderung von Förderschülerinnen und Förderschülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung über mindestens ein Schuljahr hinweg zum Gegenstand haben.
b) Aufstellung der für den Schülerspezialverkehr zur Verfügung stehenden Fahrzeuge/Datenblatt Fahrzeuge.
c) Selbst erstellte Eigenerklärung der Ausstattung aller Fahrzeuge mit einem fahrzeuggebundenen Mobil- oder Funktelefon.
d) Selbst erstellte Eigenerklärung der uneingeschränkten Erreichbarkeit einer Einsatzzentrale schultäglich von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
e) Aufstellung der für die Durchführung des Schülerspezialverkehrs einzusetzenden ständigen und der zur Aushilfe eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Personaldatenblatt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von dieser als solcher (d. h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
— bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einzusetzen, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind,
— dass alle an der Ausführung des Auftrages beteiligten Personen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterwiesen werden und dies dokumentiert wird. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten.
Auf Aufforderung hat der Bewerber/Bieter (Bestbieterprinzip) folgende Nachweise bzw. Erklärungen binnen Frist von 5 Werktagen vorzulegen:
a) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen (TVgG-NRW);
b) Die Erklärung nach § 19 Absatz 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
Da es sich um ein Vergabeverfahren nach der VgV handelt, werden die Angebote gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht im Beisein der Bieter geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Vergabestelle:
Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal „www.owl-vergabeportal.de“nach den Bestimmungen der VgV durch. Die Unterlagen können dort ausschließlich elektronisch abgefordert werden. Ein Zusenden der Unterlagen per Post ist nicht möglich. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahrensowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, sich dort kostenfrei zu registrierenund die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Es sind ausschließlich die von der Vergabestelle vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
2) Fragen und Auskünfte:
Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 14.3.2022 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
3) Angebotsfrist:
Angebote sind ausschließlich elektronisch über das OWL-Vergabeportal in Textform gemäß § 126b BGB (ohne eine elektronische Signatur) einzureichen.
Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist die vollständige Einstellung der Unterlagen beim Vergabeportal maßgebend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.