Neubau Feuerwehrzentrum Landkreis Calw - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-5+7+8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrzentrum Landkreis Calw - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-5+7+8
In Neubulach plant der Landkreis Calw den Neubau des „Feuerwehrzentrums Landkreis Calw“. Hier soll neben verschiedenen Sonderfahrzeugen für die Erledigung kreisweiter Einsatzaufgaben auch das Sondereinsatzmittel- und Pandemielager des Landkreises Calw sowie Lagerflächen für Flächenschadenslagen und andere hoheitliche Aufgaben integriert werden.
Das Gebäude ist in mehrere Einheiten untergliedert und umfasst folgende Bereiche:
1. Feuerwehrhaus – generelle Planungsgrundlagen nach DIN 14092-1,
2. Sondereinsatzmittellager,
3. Katastrophenschutzlager,
4. Zentrale Feuerwehrwerkstätten nach DIN 14092-7,
5. Atemschutzausbildungszentrum nach DIN 14093,
6. Stabsbereich/ technische Einsatzleitung.
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Um den Umfang der Technischen Einrichtungen erfassen zu können wurde zu Beginn der Planung ein Vorentwurf für die Bereiche Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik durchgeführt.
Da der geplante Neubau als Katastrophenschutzzentrale fungiert, ist sowohl eine Notstromversorgung über eine Netzersatzanlage als auch eine Einspeisestelle erforderlich. Es ist eine Antennenanlage für die Funk- und Fernmeldetechnik zu errichten.
Ebenso gilt es bei der Planung eine redundante Heizung zu konzipieren. Es ist eine Fernwärmeleitung zur benachbarten kreiseigenen Biogas-Vergärungsanlage herzustellen, bei welcher das Feuerwehrzentrum als einziger Abnehmer auftritt. Die Redundanz bei Wartungsarbeiten und sonstigen Ausfällen der Biogas-Vergärungsanlage soll durch eine Gasheizung mit einem Flüssiggastank sichergestellt werden.
Für die Atemschutzübungsanlage muss eine Not-Entlüftung (mindestens 30-fachen Luftwechsel) im Übungsraum und im Zielraum gewährleistet sein. Zudem ist die Lüftungsanlage hinsichtlich der Ausbreitung von Abgasen in der Fahrzeughalle, sowie im Bereich der Nachtrocknung in der Schlauchpflege (Werkstattbereich) zu dimensionieren. Des Weiteren sind Arbeitsplätze, an denen die Gefahr der Inkorporation besteht, mechanisch zu entlüften.
Eine weitere Besonderheit ist eine Grauwassernutzung für den Werkstattbereich, sowie ein Überlauf von dieser in einen anzulegenden Löschwasserteich (DIN 14210) und der Anschluss von Überflurhydranten (DIN 14384) an die Trinkwasserleitung.
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Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 7,5 Mio. € netto (KG200-700).
Voraussichtlicher Terminrahmen: Mit der Planung muss unmittelbar im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden. Baubeginn ist für 2023 geplant und Fertigstellung der Maßnahme im Sommer 2024. Alle Temine vorbehaltlich der Gremiumsbeschlüsse.
75387 Neubulach
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 1-5+7+8, Leistungsphasen 3 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximale Gesamtpunktzahl: 2.240 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— 5 und mehr Beschäftigte: 200 Punkte;
— weniger als 5 und mehr als 3 Beschäftigte: 100 Punkte;
— weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2. Referenzen Unternehmen Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs 3 Nr. 1 VgV:
Referenz 1:
Ein Referenzprojekt (AG 2) mit folgenden Mindestbedingungen:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone II, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Fertigstellung ab dem 1.1.2017 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Projektmerkmale:
- Einbindung von Fernwärme- oder Nahwärmetechnik: 300 Punkte,
- Anrechenbare Kosten netto (KG420) >= [Betrag gelöscht] EUR: 100 Punkte,
- Anrechenbare Kosten netto (KG420) < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR: 50 Punkte,
- Öffentliches Gebäude oder Gewerbebau: 100 Punkte,
- erbrachte Leistungsphasen 3-8: 88 Punkte.
Referenz 2:
Ein Referenzprojekt (AG 1-3) mit folgenden Mindestbedingungen:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone II, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Fertigstellung ab dem 1.1.2017 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Projektmerkmale:
- Anrechenbare Kosten netto (KG410-430) >= [Betrag gelöscht] EUR: 100 Punkte,
- Anrechenbare Kosten netto (KG410-430) < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR: 50 Punkte,
- Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
- erbrachte Leistungsphasen 3-8: 88 Punkte.
Referenz 3:
Ein Referenzprojekt (AG 4+5) mit folgenden Mindestbedingungen:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone II, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Fertigstellung ab dem 1.1.2017 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Projektmerkmale:
- Automatischer Netzersatzbetrieb in vollem Umfang: 300 Punkte,
- Anrechenbare Kosten netto (KG440+450) >= [Betrag gelöscht] EUR: 100 Punkte,
- Anrechenbare Kosten netto (KG440+450) < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR: 50 Punkte,
- Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
- erbrachte Leistungsphasen 3-8: 88 Punkte.
Referenz 4:
Ein Referenzprojekt (AG 4+5) mit folgenden Mindestbedingungen:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone II, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Fertigstellung ab dem 1.1.2017 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Projektmerkmale:
- Anrechenbare Kosten netto (KG440+450) >= [Betrag gelöscht] EUR: 100 Punkte,
- Anrechenbare Kosten netto (KG440+450) < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR: 50 Punkte,
- Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
- erbrachte Leistungsphasen 3-8: 88 Punkte.
Referenz 5:
Ein Referenzprojekt (AG 7 - Druckluft für Atemzwecke) mit folgenden Mindestbedingungen:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone II, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Fertigstellung ab dem 1.1.2017 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Projektmerkmale:
- Anrechenbare Kosten netto (KG470) >= [Betrag gelöscht] EUR: 100 Punkte,
- Anrechenbare Kosten netto (KG470) < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR: 50 Punkte,
- Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
- erbrachte Leistungsphasen 3-8: 88 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
- Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Bauingenieur, Maschinenbau, Anlagentechnik oder vergleichbares).
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium).
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte siehe Abschnitt II.2.9
siehe Abschnitt II.2.9
Dipl.-Ing / Master Bauingenieur, Maschinenbau, Anlagentechnik oder Vergleichbares
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen,
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
i) Eigenerklärung Mindestlohn,
j) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
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Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in KW16 bzw. KW17 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.