Förmliche Postzustellungen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E -6.617 Sdh.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olg-hamm.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förmliche Postzustellungen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA)
für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) in 5 Gebietslosen ab dem 01.08.2022.
Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Landgerichtsbezirke Arnsberg, Hagen und Siegen
Landgerichtsbezirke Arnsberg, Hagen und Siegen Oberlandesgerichtsbezirk Hamm; Angeschlossene Behörden und Dienststellen in den jeweiligen Losen - bundesweiter Versand der förmlichen Postzustellungsaufträge
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA)
für die in den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Hagen und Siegen gelegenen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2022.
Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle.
Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 1 beträgt ca. 231.430 Postzustellungen.
Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold und Paderborn
Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold und Paderborn Oberlandesgerichtsbezirk Hamm; Angeschlossene Behörden und Dienststellen in den jeweiligen Losen - bundesweiter Versand der förmlichen Postzustellungsaufträge
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA)
für die in den Landgerichtsbezirken Bielefeld, Detmold und Paderborn gelegenen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2022.
Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle.
Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 2 beträgt ca. 249.554 Postzustellungen.
Landgerichtsbezirke Bochum und Essen
Landgerichtsbezirke Bochum und Essen Oberlandesgerichtsbezirk Hamm; Angeschlossene Behörden und Dienststellen in den jeweiligen Losen - bundesweiter Versand der förmlichen Postzustellungsaufträge
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA)
für die in den Landgerichtsbezirken Bochum und Essen gelegenen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2022.
Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle.
Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 3 beträgt ca. 371.152 Postzustellungen.
Landgerichtsbezirk Dortmund
Landgerichtsbezirk Dortmund Oberlandesgerichtsbezirk Hamm; Angeschlossene Behörden und Dienststellen in den jeweiligen Losen - bundesweiter Versand der förmlichen Postzustellungsaufträge
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA)
für die im Landgerichtsbezirk Dortmund gelegenen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2022.
Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle.
Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 4 beträgt ca. 229.953 Postzustellungen.
Landgerichtsbezirk Münster
Landgerichtsbezirk Münster Oberlandesgerichtsbezirk Hamm; Angeschlossene Behörden und Dienststellen in den jeweiligen Losen - bundesweiter Versand der förmlichen Postzustellungsaufträge
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA)
für die im Landgerichtsbezirk Münster gelegenen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2022.
Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle.
Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Jahresmenge im Los 5 beträgt ca. 170.378 Postzustellungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage 8a "Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung" sowie "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (Formular 521 EU) sind einzureichen und enthalten Informationen zu:
1. Eigenerklärung zu Lizenzen:
a) Allgemeine Informationen:
- Name und Anschrift des Bieters
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise übe die erlaubte Berufsausübung
b) Lizenz:
- Lizenz nach § 5 Abs.1 i.V.m. § 6 PostG, wobei die Lizenz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein muss. Es genügt die Vorlage einer Kopie.
- Eigenerklärung: Der Bieter erklärt, dass bei der BNetzA kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet worden ist.
2.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
Der erklärt, dass
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen des Bieters eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich der Bieter zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Der Bieter erklärt ferner, dass sein Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter versichert außerdem, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter erklärt zudem, dass ihm bekannt ist, dass die Abgabe wissentlich falscher Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Anlage 8a "Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung" ist einzureichen und enthält über die o.g. geforderten Informationen hinaus folgende Angaben zu den Umsätzen:
Die Umsätze des Bieters in den Kalenderjahren 2019, 2020, 2021 sind wie folgt anzugeben:
- Gesamtumsatz in Euro Netto
- Umsatz in EUR Netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen
Der Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Der Gesamtumsatz Netto muss mindestens das Zweifache des voraussichtlichen Jahresauftragswertes Netto betragen.
Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose ist der addierte Jahresauftragswert zu Grunde zu legen.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde pro Los drei oder mehr Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre. Die Referenzen müssen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein
- Bezeichnung der Leistungen:
- Öffentlicher Auftraggeber: ja/nein
- Name u. Anschrift des Auftraggebers
- Ansprechpartner: Name , Tel.-Nr., E-Mail
- Beschreibung der Leistung: Tätigkeiten/Aufgaben
- Auftragswert EUR (netto)
- Leistungszeitraum bis
- Sendungsaufkommen durchschnittlich pro Jahr:
Briefe: __ Stück
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Referenz(en) mit dem dafür vorgesehenen Formblatt, Anlage 8b, ein (Formblatt ggf. mehrfach verwenden). Der Auftraggeber behält sich vor, mit den von Ihnen angegebenen Ansprechpartnern der Referenz Kontakt aufzunehmen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn für jede Referenz gesondert mindestens 60 % des voraussichtlichen Mengenvolumens erreicht werden.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDSD9M4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.
Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland