Land Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/154
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mlr.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Land Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen
Für die Abwicklung der bestehenden und geplanten Förderangebote der Holzbau-Offensive sucht das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg einen Projektträger zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Holzbau-Offensive.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich Holzbau-Offensive abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Stuttgart
Für die Abwicklung der bestehenden und geplanten Förderangebote der Holzbau-Offensive sucht das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg einen Projektträger zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Holzbau-Offensive.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich Holzbau-Offensive abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere folgende Aufgaben:
1. Eingangsmanagement von Antragsunterlagen (optional )
2. Begutachtungs- und Bewertungsprozess in fachlicher und inhaltlicher Hinsicht nach den Vorgaben der jeweiligen Förderausschreibung (optional)
3. Information und Beratung zur Förderung (optional, Umfang im Einzelfall zu bestimmen)
4. Antragsprüfung im Sinne einer formellen und materiellen Prüfung der Förderanträge auf Förderfähigkeit nach den haushalts-, zuwendungs-, beihilfen- und weiteren rechtlichen Vorgaben sowie spezifischen Vorgaben aus der Förderausschreibung, Dokumentation in einem Antragsprüfvermerk, Abstimmung mit potentiell weiteren Zuwendungsgebern, Sachverhaltsaufklärung und Vorbereitung des Zuwendungsbescheids (optional)
5. Bewilligungsverfahren, Erlassen von Zuwendungsbescheiden (bei erfolgter Beleihung), ansonsten Mitwirkung zum Zuwendungsbescheid (optional)
6. Abwicklung möglicher Änderungen des Zuwendungsbescheids oder Mitwirkung hierzu
7. Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung und -überwachung, Abstimmung mit potentiell weiteren Zuwendungsgebern, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, Prüfung des Projektfortschritts , ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rückforderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen
8. Mitwirkung an oder bei erfolgter Beleihung, eigenständige Meldung erteilter Beihilfen an zuständige Stellen
9. Dokumentation der Projektträgertätigkeit
10. Mitwirkung bei der Erfolgskontrolle, Erstellung von Bewertungskriterien
11. Wirkungsanalyse der Förderprogramme
12. Erarbeitung von Verfahrensbeschreibung, Vorlagen und Prüfverfahren
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von vier Jahren abgeschlossen werden. Sie soll dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln.
Da der Projektträger hoheitlich tätig werden soll, erfolgt eine Beleihung des Projektträgers nach § 44 Abs. 3 LHO.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 zu (2) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen und ggf. weitere Referenz) der EU-Auftragsbekanntmachung sowie der Zahl der Mitarbeiter im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" gem. Ziffer III.1.3 zu (1) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal drei Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
a) Auswahlkriterium 1: Vergleichbarkeit des Referenzprojekts
In diesem Zusammenhang werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Fördervolumen, Anzahl der Förderprojekte und Art der Zuwendungsempfänger bei bisheriger Tätigkeit als Projektträger, Beleihung des Projektträgers, Tätigkeitsumfang des Projektträgers
- Zielgruppen des betreuten Referenzprogramms, insbesondere hohe Diversität der Zielgruppen in Kommunen, kommunale Unternehmen, Institute von Universitäten bzw. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen (insbesondere KMU)
- Erfahrung mit den Schwerpunktbranchen Forst- und Holzwirtschaft, Bauwesen, Architektur, Forschung und Entwicklung, Fortbildung, IT,
Für die Bewertung im Rahmen der Bewerberauswahl werden maximal drei als priorisiert gekennzeichnete Referenzen entsprechend der nachfolgenden Zielerreichungs-grade bewertet. Die Bewertung erfolgt für jede eingereichte Referenz (Mindestreferenzen und ggf. vorgelegte weitere Referenz) gesondert.
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber in besonderem Maße und in allen Bereichen über einschlägige Erfahrungen verfügt (4 Punkte)
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber über sehr gute einschlägige Erfahrungen verfügt (3 Punkte)
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber über gute einschlägige Erfahrungen verfügt (2 Punkte)
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber über einschlägige Erfahrungen verfügt (1 Punkte)
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber über keine relevanten einschlägigen Erfahrungen verfügt (0 Punkte)
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal drei Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren.
Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist grundsätzlich nicht erwünscht.
Die Bewertung erfolgt für jede eingereichte Referenz (Mindestreferenz und ggf. vorgelegte weitere Referenzen) gesondert. Maximal können somit bei der Bewertung der Referenzen 12 Punkte erzielt werden.
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen"
Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen"
Bis zu 50 Mitarbeitende 1 Punkt
50 bis 250 Mitarbeitende 2 Punkte
Über 250 Mitarbeitende 3 Punkte
Insgesamt können somit maximal 15 Punkte erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten, die Zahl der Mitarbeiter im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
(2) Eigenerklärung über Erfahrungen im Bereich Abwicklung öffentliche Fördermaßnahmen als Projektträger.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Beschreibung der Tätigkeit und Angaben zum erbrachten Leistungsumfang (insb. Anzahl eingegangener / bearbeiteter Anträge; Anzahl Förderprojekte und Zuwendungsempfänger),
- Fördermittelvolumen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Schwerpunkt des Förderprojekts
- ggf. weitere Beschreibung
3) Aktueller Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten, international anerkannten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001 oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung
zu (2)
Angabe von zwei Referenzprojekten über die Abwicklung einer öffentlichen Fördermaßnahme als Projektträger für die öffentliche Hand mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Der Projektträger muss beliehen worden sein. Der Projektträger muss im Rahmen des Referenzprojekts zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Leistungen erbracht haben. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Antragsprüfverfahren, die Erstellung von Zu-wendungsbescheiden und Zuwendungsverträgen, die projektbegleitende Fördermittelverwaltung sowie die abschließende Verwendungsnachweisprüfung einschließlich Erfolgskontrolle. Die Abwicklung der Fördermaßnahme muss zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2018 erbracht worden sein. Das Referenzprojekt muss mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- eine Mindestanzahl von 30 eingegangenen/ bearbeiteten Anträgen
- eine Mindestanzahl von 10 bewilligten Förderprojekten
- verwaltetes Förderbudget von mindestens 5 Mio. EUR
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine sog. Scientology-Schutzerklärung einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt.
(3) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRJ7R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.